Beamtinnen und Beamte des Polizeireviers Schwetzingen haben am Mittwoch zwischen 7 Uhr und 13:30 Uhr umfangreiche Kontrollen im Umfeld der dortigen Schulen durchgeführt. Im Mittelpunkt stand die Aufklärung und die Förderung gegenseitiger Rücksichtnahme im Straßenverkehr.
Insgesamt wurden 116 E-Scooter sowie 119 Personen kontrolliert. Die Polizei stellte dabei einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. Außerdem war ein Fahrer noch nicht 14 Jahre alt. Auf drei E-Scootern wurden jeweils zwei Personen festgestellt – eine Situation, die nicht erlaubt ist. Einige Fahrerinnen und Fahrer fielen zudem durch rücksichtslose Fahrweise auf.
Die Polizei weist auf wichtige Regeln beim Fahren von E-Scootern hin: E-Scooter dürfen ab 14 Jahren gefahren werden, einen Führerschein braucht es nicht. Allerdings kann bei Leih-E-Scootern ein höheres Mindestalter gelten – entscheidend sind die Nutzungsbedingungen des Anbieters. Vor dem Kauf eines eigenen E-Scooters sollte überprüft werden, ob das Modell eine allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis hat.
Für jeden E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht. E-Scooter dürfen nur von einer Person gefahren werden; eine zweite Person mitzunehmen ist nicht erlaubt, da das zusätzliche Gewicht die Fahrstabilität beeinträchtigt und das Unfallrisiko erhöht.
Im Straßenverkehr dürfen E-Scooter innerorts auf Radwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Gibt es keine entsprechende Radverkehrsfläche, ist die Fahrbahn erlaubt.
Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für andere Kraftfahrzeuge. Wer alkoholisiert fährt, muss je nach Promillewert und Fahrverhalten mit Bußgeld, Punkten, einem Fahrverbot oder strafrechtlichen Folgen rechnen.
Das Handy während der Fahrt zu halten und zu bedienen ist verboten – das gilt für Telefonate, Nachrichten und die Bedienung von Apps. Zuwiderhandlungen kosten ein Bußgeld.
Eine gesetzliche Helmpflicht besteht nicht, doch die Polizei empfiehlt einen Fahrradhelm. Er verringert bei Stürzen oder Unfällen das Risiko schwerer Kopfverletzungen – auch auf kurzen Strecken. Die Unfallstatistiken zeigen, dass dieses Risiko nicht unterschätzt werden sollte.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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