Der Gemeinderat Schwalmtal berät am 8. September über eine Änderung des Bebauungsplans Wa/59. Es geht um das Gelände des früheren Krankenhauses, auf dem ein Seniorenheim entstehen soll.
Die Vorlage enthält den Satzungsbeschluss zur ersten Änderung dieses Bebauungsplans. Ein Satzungsbeschluss ist der formale Beschluss, mit dem eine Gemeinde einen Bebauungsplan rechtskräftig macht. Erst danach können Bauvorhaben nach den Regeln dieses Plans umgesetzt werden.
Bebauungspläne legen fest, wie ein Grundstück genutzt werden darf — also etwa ob dort Wohngebäude, Gewerbe oder öffentliche Einrichtungen stehen dürfen, wie groß die Gebäude sein können und wie viel der Fläche versiegelt werden darf. Eine Änderung des Plans bedeutet, dass die Gemeinde diese Regeln anpasst.
Der aktuelle Plan stammt aus früherer Zeit und ist auf die heutige Nutzung ausgerichtet. Mit der Änderung sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit das Seniorenheim auf dem Gelände des ehemaligen Krankenhauses gebaut werden kann. Auf der Tagesordnung steht, ob der Rat diese Änderung beschließt.
Maike Hiller, Politikredaktion NRW