Am frühen Mittwochabend kam es im Hauptbahnhof Osnabrück zu einem Großeinsatz der Bundespolizei. Der Grund: Ein Hinweis, dass ein Mann mit einer geladenen Schusswaffe in einen Zug eingestiegen sein soll. Die Meldung erwies sich als Fehlalarm – in der Tasche des 26-Jährigen befand sich eine Softair-Waffe.
Gegen 17:35 Uhr war bei der Bundespolizei die Nachricht eingegangen, dass eine männliche Person mit einer Waffe in einen abfahrbereiten Zug eingestiegen sein soll. Nach der zunächst gemeldeten Version hatte der Mann die Waffe auf dem Bahnsteig von Gleis 1 geladen und war anschließend in den Zug nach Münster gestiegen. Diese entscheidende Information war falsch: Der ursprüngliche Hinweisgeber hatte einen solchen Vorgang nicht selbst gesehen. Seine Beobachtung wurde offenbar von einer dritten Person verzerrt an die Bundespolizei weitergegeben.
Weil die Meldung einer möglichen Gefährdungslage vorlag, musste die Bundespolizei sofort reagieren. Die Zugabfahrt wurde gestoppt. Einsatzkräfte mit Maschinenpistolen und Schutzausrüstung betraten daraufhin den Zug, in dem sich etwa 200 Reisende befanden, und überprüften die Situation. Sie lokaliserten schnell den beschriebenen Mann.
Bei der Kontrolle zeigte sich: In der Tasche des 26-Jährigen befand sich eine Softair-Waffe in der Optik eines Sturmgewehrs – eine täuschend echt aussehende Nachbildung, keine echte Schusswaffe. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen ergab sich kein Hinweis darauf, dass der Mann die Waffe aus der verschlossenen Transporttasche herausgenommen oder mit ihr oder den vier Magazinen hantiert hatte. Er wollte die Softair-Waffe offenbar nur von einem Ort zum anderen transportieren.
Der 26-jährige Ukrainer verhielt sich während der polizeilichen Maßnahmen kooperativ und ruhig. Er leistete keinen Widerstand. Nach bisherigen Erkenntnissen der Bundespolizei bestand zu keinem Zeitpunkt eine tatsächliche Gefahr für die Reisenden.
Dennoch: Die erforderlichen Prüfkennzeichen an der Softair-Waffe waren unkenntlich gemacht worden. Darin sieht die Bundespolizei einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Die Waffe wurde sichergestellt, gegen den 26-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Bundespolizei weist in diesem Fall darauf hin, dass das Mitführen täuschend echt aussehender Waffen – besonders an Orten mit vielen Menschen wie Bahnhöfen – zu erheblichen Polizeieinsätzen führt. Für Einsatzkräfte ist in einer unklaren Lage zunächst nicht erkennbar, ob es sich um eine funktionsfähige Schusswaffe oder um eine täuschend echt aussehende Nachbildung handelt.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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