Der Stadtrat Rheda-Wiedenbrück berät am 8. September 2026 über Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rechtskreis des SGB II. Die Vorlage steht auf der Tagesordnung.
Arbeitsgelegenheiten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch richten sich an Menschen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Solche Gelegenheiten ermöglichen ihnen, tätig zu werden und Erfahrungen zu sammeln. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück regelt mit der Vorlage, wie sie diese Angebote vor Ort ausgestaltet.
Der Rechtskreis SGB II regelt die Unterstützung für erwerbsfähige Menschen, die nicht genug Einkommen haben. Die Jobcenter begleiten diese Gruppe bei der Suche nach Beschäftigung. Arbeitsgelegenheiten gehören zu den Instrumenten, um sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder ihre Chancen dort zu verbessern.
Nach der Beratung im Stadtrat folgt möglicherweise eine Entscheidung über die weitere Umsetzung. Details zum Umfang, zur Finanzierung und zur Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen gehen aus den Metadaten der Vorlage nicht hervor.
Maike Hiller, Politikredaktion NRW