Der Stadtrat Wesseling berät in seiner nächsten Sitzung über eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/114 „Westringquartier“. Auf der Tagesordnung steht ein Aufstellungsbeschluss, der die erste Änderung dieses Bebauungsplans einleiten soll.
Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt es sich um ein Planungsinstrument, das an ein konkretes Vorhaben und eine spezifische Person oder ein Unternehmen gebunden ist. Ein Aufstellungsbeschluss ist der erste formale Schritt, um ein Verfahren zur Änderung oder Neufassung eines solchen Plans in Gang zu setzen.
Der Beschluss eröffnet danach das förmliche Verfahren. Es folgen öffentliche Auslegung, Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange und eine erneute Beratung vor der abschließenden Verabschiedung. Die genauen Inhalte der geplanten Änderungen gehen aus den Metadaten nicht hervor.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Sitzung des Stadtrats besuchen oder sich über das städtische Informationsangebot über den Fortgang des Verfahrens informieren.
Maike Hiller, Politikredaktion NRW