Der Stadtrat Enger berät am 8. September über die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „BSA Oldinghausen“. Gleichzeitig soll die 11. Teiländerung des Flächennutzungsplans in einem Parallelverfahren vorangetrieben werden.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Das bedeutet: Ein Investor oder Grundstückseigentümer hat ein konkretes Vorhaben eingereicht. Der Plan wird dann speziell auf dieses Projekt zugeschnitten. Im Gegensatz zu einem regulären Bebauungsplan, der zunächst allgemeine Regeln für ein Gebiet festlegt, entsteht hier der Plan gemeinsam mit dem Vorhaben.
Die Parallelität beider Verfahren spart Zeit: Statt zuerst den Flächennutzungsplan zu ändern und dann den Bebauungsplan aufzustellen, laufen beide Schritte zeitgleich ab. Dies beschleunigt die Genehmigung von Bauvorhaben, die nicht in den bestehenden Planungen vorgesehen sind.
Die Vorlage richtet sich nach Paragraph 8 Absatz 3 des Baugesetzbuches. Sollte der Rat zustimmen, folgen die üblichen Schritte: Bürgerbeteiligung, Behördenbeteiligung, möglicherweise eine öffentliche Auslegung. Erst danach kann der Plan verbindlich beschlossen werden.
Maike Hiller, Politikredaktion NRW