Mit Blick auf die bevorstehende Weihnachtszeit warnt die Polizei in der Region Delmenhorst, Oldenburg-Land und Wesermarsch vor Taschendieben. Gerade in Supermärkten und Geschäften nutzen Täter häufig unaufmerksame Momente, um Geldbörsen und andere Wertsachen zu stehlen.
Zuletzt wurden der Polizei mehrere Taschendiebstähle aus der Region bekannt. In Stadland-Rodenkirchen entwendeten Täter einer Person in einem Einkaufsgeschäft unbemerkt die Geldbörse. Der entstandene Schaden beläuft sich auf mindestens 100 Euro. Auch in Wildeshausen wurden am Mittwoch gleich zwei Taschendiebstähle angezeigt. Die Tatorte lagen im Bereich der Ahlhorner Straße bei einem Sonderpostenmarkt sowie in einem Supermarkt an der Straße Westertor.
Taschendiebe gehen oftmals arbeitsteilig in Gruppen vor. Während eine Person das spätere Opfer beispielsweise im Supermarkt nach einer bestimmten Ware fragt oder gezielt ablenkt, nutzt eine weitere Person den Moment, um unbemerkt in eine Tasche zu greifen. Nicht selten werden dabei auch Geldbörsen aus Taschen entwendet, die im Einkaufswagen abgelegt sind. Aber auch kurze Momente der Unachtsamkeit reichen den Tätern häufig aus.
So schützen Sie sich vor Taschendiebstahl
Die Polizei rät: Lassen Sie Geldbörsen, Handtaschen und andere Wertsachen niemals im Einkaufswagen liegen – auch nicht für einen kurzen Augenblick. Tragen Sie Bargeld, Zahlungskarten und persönliche Dokumente möglichst in verschiedenen, verschlossenen Innentaschen Ihrer Kleidung und nah am Körper. Hand- und Umhängetaschen sollten Sie stets verschlossen auf der Körpervorderseite tragen oder unter den Arm klemmen. Achten Sie insbesondere in dichtem Gedränge und bei Ablenkungsversuchen auf Ihre Wertsachen.
Gerade beim Weihnachtseinkauf sollten Sie besonders aufmerksam sein. Taschendiebe nutzen gezielt Situationen, in denen die Aufmerksamkeit auf das Einkaufen oder andere Personen gerichtet ist. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann bereits ausreichen, um die Geldbörse zu verlieren.
Was tun, wenn es doch passiert ist?
Wer Opfer eines Taschendiebstahls wird, sollte umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten. Gestohlene Zahlungskarten sollten sofort über den Sperr-Notruf 116 116 oder direkt bei der Bank gesperrt werden. Zusätzlich kann die Polizei eine sogenannte KUNO-Sperrung veranlassen, damit die Karte auch beim Bezahlen per SEPA-Lastschrift nicht mehr eingesetzt werden kann. Wurden Mobiltelefon oder Ausweisdokumente gestohlen, sollten auch diese umgehend gesperrt beziehungsweise bei den zuständigen Behörden als gestohlen gemeldet werden. Bei einem gestohlenen Smartphone empfiehlt es sich außerdem, wichtige Passwörter zu ändern.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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