Telefonbetrüger erbeuten 20.000 Euro im Saale-Orla-Kreis — zweiter Betrug verhindert

(Symbolbild)

Betrüger haben gestern Nachmittag im Saale-Orla-Kreis einen 78-Jährigen um 20.000 Euro gebracht. Gleichzeitig vereitelte die Polizei einen ähnlichen Betrugsversuch gegen einen 87-Jährigen aus Pößneck.

Zwischen 13 und 15 Uhr täuschten Unbekannte dem Senior vor, eine Familienangehörige habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Um eine Haft abzuwenden, solle er eine Kaution von 100.000 Euro zahlen. Da der Mann nur 20.000 Euro zu Hause hatte, übergab er diesen Betrag im Bereich der Kirche in Kolba an einen unbekannten, dunkel gekleideten Mann mit ausländischem Erscheinungsbild. Der Mann zu Fuß verschwand anschließend mit dem Geld.

Zeugen beobachteten in der Nähe des Tatortes einen silbernen beziehungsweise grauen Pkw-Kombi mit Zeulenrodaer Kennzeichen. In dem Wagen saßen zwei Männer; einer von ihnen telefonierte fortlaufend. Ein Zusammenhang mit der Tat kann nicht ausgeschlossen werden.

Gegen 17 Uhr versuchten Betrüger mit derselben Masche, einen 87-Jährigen aus Pößneck zur Übergabe von 20.000 Euro zu bewegen. Der Senior machte sich bereits auf den Weg ins Stadtgebiet, bemerkte jedoch rechtzeitig, dass er betrogen werden sollte. Seine Ehefrau informierte daraufhin die Polizei. Eine Streife traf ihn wenig später mit dem Geld an. Zur Geldübergabe kam es glücklicherweise nicht.

Warnung der Polizei: Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft fordern telefonisch Geld oder Kautionen. Beenden Sie solche Gespräche und kontaktieren Sie Ihre Angehörigen über bekannte Telefonnummern. Übergeben Sie niemals Geld, Schmuck oder persönliche Bankdaten an Unbekannte. Informieren Sie im Verdachtsfall sofort die Polizei.

Hinweise zum Betrug in Kolba (Vorgangsnummer 0276225) nimmt die Polizeiinspektion Saale-Orla unter der Telefonnummer 03663 4310 entgegen.


Betrugsfälle in Thüringen: der Vergleich mit dem Bund

Die Polizei zählte 2025 landesweit 18.702 Betrugsfälle, das sind 890 auf 100.000 Einwohner. Damit steht Thüringen schlechter als der Bundesdurchschnitt, wo 770 Fälle je 100.000 Einwohner erfasst wurden. Gezählt wird Betrug nach den §§ 263 ff. StGB.

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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