Thüringer Polizei deckt bei ROADPOL-Kontrollen massive Verkehrsverstöße auf

(Symbolbild)

Die Thüringer Polizei hat während einer europaweiten Aktionswoche zahlreiche Verkehrsverstöße geahndet. Vom 5. bis 11. Oktober 2026 kontrollierten die Beamtinnen und Beamten insgesamt 3.695 Fahrzeuge im gesamten Freistaat. Im Mittelpunkt der Aktion stand die Ablenkung von Fahrerinnen und Fahrern durch Mobiltelefone.

Bei den Kontrollen stellten die Polizistinnen und Polizisten 88 Verstöße wegen unerlaubter Handynutzung fest. Dabei wurden auch Radfahrerinnen und Radfahrer berücksichtigt. Zusätzlich ahndeten die Einsatzkräfte mehr als 100 Verstöße gegen die Gurtpflicht. Mehr als 30 Fahrer erhielten einen Mängelschein, weil ihre Fahrzeuge technische Mängel aufwiesen.

Die Kontrollen brachten aber auch weitere Straftaten ans Licht. Die Polizei stellte eine gesuchte Person fest, fand Gegenstände, die durch Straftaten abhandengekommen waren, sowie Betäubungsmittel. Weitere Verstöße betrafen das Pflichtversicherungsgesetz und Trunkenheit im Verkehr.

Besonders in Saalfeld fiel die Bilanz deutlich aus: Dort wurden acht Verkehrsteilnehmende unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln sowie sechs alkoholisierte Verkehrsteilnehmende festgestellt.

Die Polizei warnt vor den Gefahren von Ablenkung am Steuer. Bereits wenige Sekunden Unaufmerksamkeit können schwerwiegende Folgen haben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kamen im Jahr 2024 bundesweit 106 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben, bei denen Ablenkung eine Rolle spielte.

Für die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer gelten folgende Bußgelder: Ein einfacher Verstoß kostet 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Mit Gefährdung anderer werden 150 Euro fällig, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot verhängt. Bei Sachbeschädigung oder Unfall sind es 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Beim Fahrradfahren kostet ein Verstoß 55 Euro. In der Probezeit gilt die Handynutzung als schwerwiegender Verstoß, der eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre sowie ein Aufbauseminar nach sich zieht.

Das Verbot gilt bei jedem laufenden Motor und umfasst nicht nur Mobiltelefone, sondern auch Tablets, Smartwatches und fest eingebaute Touchscreens.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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