Am Samstagabend haben Unbekannte auf der Bahnstrecke zwischen Donauwörth und Treuchtlingen mehrfach Steine auf die Gleise gelegt und dabei Menschenleben gefährdet.
Nach allem, was die Ermittler bisher wissen, wurden zwischen 18:00 Uhr und 22:20 Uhr im Bereich der Ortschaft Fünfstetten wiederholt Schotter- oder Rasengittersteine auf die Schienen gelegt. Mehrere Züge überfuhren anschließend diese Hindernisse.
Die Bundespolizei hat ein Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet und bittet Zeugen um Hinweise. Wer verdächtige Beobachtungen gemacht hat oder Angaben zu den Tätern machen kann, soll sich unter 0821 34 356-0 bei der Bundespolizei Augsburg melden. Die Dienststelle ist rund um die Uhr erreichbar.
Die Bundespolizei warnt eindringlich vor solchen lebensgefährlichen Handlungen im Gleisbereich. Das Platzieren von Steinen oder anderen Gegenständen auf Bahngleisen sei kein harmloses Verhalten, sondern ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr mit potenziell schweren Folgen. Bereits kleinere Gegenstände könnten beim Überfahren durch einen Zug mit enormer Wucht zerschmettert oder weggeschleudert werden, wodurch Splitter und Geschosse entstehen, die Reisende, Bahnmitarbeiter oder unbeteiligte Personen schwer verletzen oder töten können.
Zudem können Schäden an Rädern, Bremsanlagen oder am Gleiskörper entstehen, die erst später bemerkt werden und zu weiteren gefährlichen Situationen führen. Muss ein Zug wegen Hindernissen auf den Gleisen eine Schnellbremsung einleiten, besteht auch innerhalb der Waggons erhebliche Verletzungsgefahr – Fahrgäste können stürzen, Gepäckstücke werden umhergeschleudert oder Personen prallen gegeneinander. Besonders ältere Menschen, Kinder oder stehende Reisende sind dabei gefährdet.
Darüber hinaus besteht im Gleisbereich jederzeit akute Lebensgefahr. Züge nähern sich oft schneller und deutlich leiser, als viele Menschen vermuten. Aufgrund ihres langen Bremsweges von mehreren hundert Metern können Lokführer Hindernissen oder Personen auf den Gleisen häufig nicht mehr rechtzeitig ausweichen. Hinzu kommt die Gefahr durch die Oberleitungen – bereits eine Annäherung an stromführende Teile kann zu tödlichen Stromüberschlägen führen, ohne dass eine direkte Berührung notwendig ist.
Das vorsätzliche Platzieren von Gegenständen auf Gleisen ist strafbar und kann neben rechtlichen Konsequenzen auch erhebliche zivilrechtliche Forderungen nach sich ziehen. Vor allem aber gefährden solche Handlungen Menschenleben – darunter Fahrgäste, Bahnbeschäftigte, Einsatzkräfte und Unbeteiligte.