Am 3. Juli 2026 gegen 15:15 Uhr mussten Bundespolizisten am Bahnhof Bischofswerda einen 37-jährigen Deutschen aus einem Zug nach Dresden ausschließen. Der Mann hatte sich der Zugbegleiterin durch laute Musikwiedergabe und Rauchen im Zuginneren aufgefallen und weigerte sich, die Aufforderungen der Begleiterin zu unterlassen.
Nach der Alarmierung der Bundespolizei kontrollierten die Beamten den Mann beim Zughalt in Bischofswerda. Die Überprüfung seiner Personalien zeigte, dass der 37-Jährige wegen verschiedener Delikte polizeibekannt ist und zudem gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hatte. Die Durchsuchung förderte eine geringe Menge Marihuana zutage, die der Mann behalten durfte.
Die Bundespolizei fertigte eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Bundesnichtraucherschutzgesetz. Nach nochmaliger Belehrung wurde der Mann aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.