Seit dem Sturz des Assad-Regimes am 8. Dezember 2024 sind bereits 1,614 Millionen syrische Flüchtlinge in ihr Heimatland zurückgekehrt. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen UNHCR.
Die meisten Rückkehrer kamen aus der Türkei mit 634.000 Menschen, gefolgt vom Libanon mit 621.000 und Jordanien mit 284.000 Syrern bis zum Stand 16. April 2026. Deutschland wird in der UNHCR-Liste nicht separat aufgeführt, sondern in einer Kategorie „Sonstige Länder“ mit insgesamt rund 6.100 Rückkehrern genannt.
In Deutschland müssten zunächst bestimmte Gruppen syrischer Flüchtlinge sogenannten Widerrufsprüfungen unterzogen werden, um die Grundlage für eine umfangreiche Rückkehr zu schaffen. Bei diesen Verfahren stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) fest, ob ein anerkannter Asylbewerber seinen Schutztitel noch benötigt. Dabei sollen zunächst Teilgruppen überprüft werden, für die eine geringe Gefährdung in dem immer noch instabilen Herkunftsland angenommen wird.
Das Bamf hat jedoch noch nicht mit den systematischen Prüfungen begonnen, wie das Amt der „Welt am Sonntag“ bestätigte. Wie seit vielen Jahren finden sie lediglich „anlassbezogen“ statt – bei unerlaubten Heimreisen oder schweren Straftaten. Das Bamf argumentiert, für Widerrufsverfahren sei erforderlich, dass die Veränderung der Lage im Herkunftsland erheblich und nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft stattfinde. Dieses Kriterium könne erst nach Ablauf einer gewissen Zeit und nach Verstetigung der Verhältnisse festgestellt werden.
Im jüngsten Länderreport des Amtes vom November wird zwar seit dem Regierungswechsel tendenziell ein stetiger Abwärtstrend der Gesamtzahl an Konfliktvorfällen und dadurch Getöteten festgestellt, doch sei die wirtschaftliche und humanitäre Lage in Syrien weiterhin desolat. Auf Anfrage teilte das Bamf mit: „Wann die Lage vor Ort eine Ausweitung der Widerrufsprüfungen zulässt, lässt sich nicht prognostizieren.“
Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, sieht den Schutzanspruch für viele Flüchtlinge aus Syrien nach dem Sturz des Assad-Regimes als entfallen an. Da eine Rückkehr für viele Flüchtlinge wieder sicher möglich sei, forderte der CDU-Politiker die Regierung auf: „Deshalb müssen die systematischen Widerrufsprüfungen alsbald beginnen. Und zwar zunächst bei jungen, alleinstehenden und sunnitischen Männern, die Bürgergeld beziehen oder erst seit kürzerer Zeit in Deutschland sind.“ Dazu benötige es kein neues Gesetz, es sei eine Angelegenheit des laufenden Regierungshandelns.
Der Koalitionspartner SPD zeigt sich zurückhaltend. Sebastian Fiedler, Obmann der SPD im Bundestags-Innenausschuss, erklärte der „Welt am Sonntag“: „Die Aufnahme der Widerrufsprüfungen hat für uns nicht Priorität Nummer 1. Zuerst müssen wir es schaffen, die Straftäter zurückzubekommen, da ist noch viel zu tun.“ Er sei skeptisch, dass im Bamf die personelle Kapazität bestehe, die Schutztitel sehr vieler Syrer neu zu überprüfen. „Niemand glaubt, dass Hunderttausende zur Rückkehr verpflichtet werden können, unser Fokus liegt auf der Unterstützung freiwilliger Rückkehr.“