Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin werden die Rufe nach einem schärferen Vorgehen gegen Gefährder lauter. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket angekündigt, das die Anwendung des Jugendstrafrechts, den Einsatz elektronischer Fußfesseln sowie Präventivhaft betreffen soll.
Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion Susanne Hierl (CSU) unterstützt die Maßnahmen. „Ich glaube, alles, was solche Angriffe in Zukunft verhindert, ist eine gute Regelung“, sagte Hierl im RBB-Inforadio. Zum Jugendstrafrecht schlug sie vor, dass eine sogenannte Entwicklungsunreife bei Anschluss an eine terroristische Vereinigung nicht mehr angenommen werden könnte, sodass dann Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung käme. Auch Bewährungsstrafen könnten bei bestimmten Taten ausgeschlossen werden.
Bezüglich elektronischer Fußfesseln bei Gefährdern sagte Hierl: „Da müssen wir noch mal genauer draufschauen, ob das für jeden Fall sinnvoll ist, aber darüber nachzudenken ist auf jeden Fall ein guter Ansatz.“ Für Präventivhaft fordert sie einheitliche Regeln. Bayern könne dabei als Vorbild dienen.
Der CDU-Innenpolitiker Günter Krings begrüßte Dobrindts Vorschläge ebenfalls. „Die Vorschläge von Alexander Dobrindt haben meine volle Unterstützung. Insbesondere das Jugendstrafrecht darf nicht dazu führen, dass der Staat uns schutzlos lässt vor hochgefährlichen und oft bereits volljährigen Tätern“, erklärte Krings der „Rheinischen Post“. Er fordert, ab dem 18. Lebensjahr konsequent Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.
Krings kritisierte die Handhabung im Fall des CSD-Attentäters scharf: Bei seiner früheren Verurteilung in Berlin sei auf den Täter „mit großer Selbstverständlichkeit“ Jugendstrafrecht angewandt worden, obwohl er zum Zeitpunkt der Tat bereits 20 Jahre alt gewesen sei. Der Mann habe sich systematisch radikalisiert und mehrmals Ausreiseversuche geplant und durchgeführt. Dies zeuge nicht von einer „Entwicklungsverzögerung“, sondern belege die „Schieflage in der jugendgerichtlichen Praxis“. Die Volljährigkeit im Zivilrecht müsse künftig mit voller Verantwortlichkeit im Strafrecht einhergehen.
Der mutmaßliche Täter des CSD-Anschlags war den Behörden als islamistischer Gefährder bekannt. Im Mai war er wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Besonders umstritten: Ihm wurde eine sogenannte „Vorbewährung“ gewährt. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte hingegen eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Strafe gefordert.
Autor: dts Nachrichtenagentur