Union öffnet sich für Sexualstrafrecht-Reform

via dts Nachrichtenagentur

In der Union wächst die Bereitschaft, das Sexualstrafrecht zu verschärfen. Nach Informationen der „Welt“ beschäftigen sich mehrere CDU-Bundestagsabgeordnete mit der Frage, ob sexuelle Handlungen künftig strafbar sein sollen, wenn sie nicht einvernehmlich erfolgen.

Derzeit gilt in Deutschland die sogenannte „Nein heißt nein“-Regelung. Danach sind sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person strafbar. Das von Befürwortern geforderte „Nur ja heißt ja“-Modell würde stärker auf das Einverständnis des Gegenübers abstellen. Bislang wird es vor allem von SPD, Linken und Grünen gefordert.

Der CDU-Rechtspolitiker David Preisendanz sagte der „Welt“, die Einführung des „Nein heißt nein“-Modells sei 2016 ein großer Fortschritt gewesen. Zehn Jahre später stelle sich die Frage, ob man dabei stehen bleiben sollte. Andere Staaten wie Frankreich, Italien oder Schweden hätten inzwischen das sogenannte Konsensmodell – auch als „Nur ja heißt ja“ bekannt – eingeführt. Wer sich einem anderen Menschen sexuell nähert, trage seitdem die Verantwortung dafür, sich zu vergewissern, dass dies gewünscht ist. Der Straftatbestand werde damit konsequent vom Schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung gedacht, sagte Preisendanz. Das sei kein „linkes Gedöns“, sondern ein wichtiges Zeichen des Rechtsstaats.

Preisendanz wirbt dabei ausdrücklich für eine konservative Begründung einer möglichen Reform. Man dürfe nicht die Augen davor verschließen, dass in den letzten Jahren „viele junge Männer aus patriarchalisch geprägten Ländern nach Deutschland“ gekommen seien – aus Gesellschaften mit „teilweise anderen Vorstellungen von Gleichberechtigung“. Wer mit „solchen Wertvorstellungen“ nach Deutschland komme, müsse wissen, dass „hier andere Regeln gelten“. Frauen und Männer begegneten sich in Deutschland als „freie und gleichberechtigte Menschen“.

Außerdem verwies Preisendanz auf Konstellationen, in denen das geltende Recht an Grenzen stoße. Man wisse mittlerweile, dass Menschen meist nicht mit Kampf oder Flucht auf eine Vergewaltigung reagierten. Viele erstarrten. Sie schrien nicht. Sie stießen den Täter nicht weg, sondern seien völlig passiv und ließen es über sich ergehen. Nach der aktuellen Rechtslage mache sich der Täter dann nicht strafbar, selbst wenn er gewusst habe, dass sein Opfer die sexuellen Handlungen nicht wolle. Genau hier liege das Problem: „Warum sollte man diese Schutzlücke nicht schließen?“

Auch andere Unionspolitiker zeigen sich nach Informationen der „Welt“ bereit für eine Reform, äußern sich bislang allerdings nicht öffentlich. Zugleich gibt es weiterhin Kritiker in der Fraktion, die bezweifeln, dass das geltende Recht derzeit größere Schutzlücken aufweist.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus offiziellen Quellen erstellt und redaktionell geprüft.

Autor: dts Nachrichtenagentur

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