Die Polizei hat in Langewiesen eine 24-jährige E-Scooter-Fahrerin kontrolliert und dabei gleich mehrere Verstöße festgestellt. Am gestrigen Vormittag fiel den Beamten auf, dass an dem Fahrzeug kein Kennzeichen angebracht war – ein erstes Warnsignal.
Bei der darauffolgenden Kontrolle bestätigte sich der Verdacht der Polizisten: Die Fahrerin war ohne gültigen Pflichtversicherungsschutz unterwegs. Das bedeutet, dass sie nicht die erforderliche Haftpflichtversicherung für ihr E-Scooter-Fahrzeug besaß.
Noch gravierender war das Ergebnis eines Drogenvortests. Dieser fiel positiv aus, woraufhin die Polizei die 24-Jährige ins Krankenhaus brachte, wo eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Das Blutuntersuchungsergebnis soll nun Aufschluss über Art und Menge der Substanzen geben.
Gegen die Fahrerin wurden Verfahren eingeleitet. Sie muss sich wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel verantworten. Beide Vorwürfe sind Ordnungswidrigkeiten, können aber mit Bußgeldern und möglicherweise anderen Konsequenzen geahndet werden.
