Am Donnerstagabend, etwa um 21:25 Uhr, bemerkte eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Stolzenau starke, weiß-graue Rauchentwicklung aus der Dachtraufe eines Gartenschuppens an der Wilhelm-Busch-Straße im Ortsteil Holzhausen. Die Beamten hielten sofort an und überprüften die Situation.
Beim Betreten des Grundstücks war deutlicher Brand- und Schmorgeruch wahrnehmbar. Die Polizisten stellten fest, dass das angrenzende Wohnhaus unbewohnt und in Sanierung begriffen ist. Der brennende Schuppen war nicht mit dem Wohnhaus verbunden.
Da die Brandlage im stark verrauchten Inneren des Schuppens zunächst unklar war, alarmierten die Polizisten sofort die Feuerwehr. Die hinzugerufenen Einsatzkräfte betraten den Schuppen und löschten den Brand schnell. Ein Gebäudeschaden wurde dadurch verhindert; es entstand nur geringer Sachschaden.
Als Brandursache ermittelte die Polizei einen Holzkohlegrill. Dieser war nach dem Grillen mitsamt der noch vorhandenen Kohle, Grillanzündern und weiteren Materialien im Schuppen abgestellt worden. Durch noch vorhandene Restglut entzündeten sich die abgelegten Gegenstände.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor der unterschätzten Brandgefahr durch unzureichend abgekühlte Grills: Auch wenn ein Grill äußerlich bereits kalt wirkt, können sich in der Asche und Kohle noch über viele Stunden gefährliche Glutnester halten. Holzkohlegrills sollten daher immer vollständig und unter Aufsicht im Freien auskühlen. Grills oder Aschebehälter dürfen niemals in Schuppen, Garagen, Carports oder anderen geschlossenen Räumen unbeaufsichtigt abgestellt werden, solange eine Brandgefahr nicht ausgeschlossen ist.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.
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