Verbotenes Springmesser auf A5 bei Neuenburg beschlagnahmt

(Symbolbild)

Die Bundespolizei hat am 14. September 2026 auf der A5 bei Neuenburg am Rhein ein illegales Springmesser sichergestellt. Bei einer Fahrzeugkontrolle am frühen Montagmorgen fanden Beamte die Waffe in einer Tasche eines 25-jährigen Serben.

Das Springmesser hatte eine Klingenlänge von 9,5 Zentimetern. Der Besitz solcher Messer ist in Deutschland verboten. Die Bundespolizei beschlagnahmte die Waffe und leitete gegen den Mann ein Strafverfahren ein.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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