Verurteilter zahlt Geldstrafe an Grenze – entgeht Gefängnis

(Symbolbild)

Ein 31-jähriger Russe ist am Samstagabend, 12. September 2026, am Grenzübergang Weil am Rhein auf der Autobahn bei der Ausreise in die Schweiz von Zollbeamten kontrolliert worden. Die Überprüfung ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag.

Das Gericht hatte den russischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 wegen unerlaubten Betäubungsmittelbesitzes zu einer Geldstrafe von 1.788 Euro verurteilt. Da der Mann die Geldstrafe nicht bezahlte und auch die Ersatzfreiheitsstrafe nicht antrat, erließen die Justizbehörden vor wenigen Wochen einen Haftbefehl gegen ihn.

Einsatzkräfte der Bundespolizei übernahmen den in der Schweiz wohnhaften Mann. Er zahlte die Geldstrafe jedoch vor Ort aus, wodurch er einer Haftstrafe entging und weitergereisen konnte.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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