Verfassungsrichter Papier warnt vor „kleinem Parteiverbot“ der AfD durch Hintertür

via dts Nachrichtenagentur

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat scharfe Kritik am Ausschluss von AfD-Kandidaten von Bürgermeister- und Landratswahlen in Niedersachsen geübt. Er warnt vor einem Parteiverbot durch die Hintertür.

„Für Wahlbeamte gelten selbstverständlich Anforderungen an die Verfassungstreue, insofern ist ein Prüfverfahren im Prinzip nicht zu beanstanden“, sagte der emeritierte Staatsrechtsprofessor der „Welt am Sonntag“. Doch mahnte er zur Vorsicht: „Man muss dabei aber sehr vorsichtig sein und sorgfältig begründen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, über solche Verfahren ein ‚kleines Parteiverbot‘ durch die Hintertür zu schaffen.“

Papier begründet seine Warnung mit dem sogenannten Parteienprivileg des Grundgesetzes. Danach darf allein das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob eine Partei verfassungswidrig ist. „Andere staatliche Stellen dürfen nicht faktisch dieselbe Wirkung erzielen, indem sie allein wegen der Parteizugehörigkeit belastende Rechtsfolgen auslösen. Sonst würde das Parteienprivileg unterlaufen“, warnte der Verfassungsexperte.

Konkret kritisiert Papier, „aus einer behördlichen Einschätzung der Partei Rückschlüsse auf die persönliche Wählbarkeit einzelner Kandidaten zu ziehen“. Dies könnte den Eindruck erwecken, dass der Staat auf indirektem Wege erreichen will, was unmittelbar nur durch ein Parteiverbot möglich wäre.

Besondere Aufmerksamkeit lenkt der frühere Gerichtspräsident auf die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz. Dies sei „ein Arbeitsbegriff des Verfassungsschutzes“, um Beobachtungsmaßnahmen anordnen zu können. „Das Grundgesetz kennt diesen Begriff nicht“, betont Papier. Zudem sei das Bundesverfassungsgericht an Beurteilungen der Verfassungsschutzbehörden nicht gebunden: „Relevant sind die Tatsachen, die ermittelt werden – nicht die behördliche Bewertung.“

Anlass für Papiers Warnung ist ein erneuertes Prüfverfahren in Niedersachsen, das der Landtag Ende April mit den Stimmen der rot-grünen Landesregierung beschlossen hatte. Danach können örtliche Wahlausschüsse und Wahlleiter die Einschätzungen der Kommunalaufsicht und des Verfassungsschutzes in ihre Entscheidungen über die Verfassungstreue von Kandidaten einbeziehen.

Der verfassungsrechtliche Maßstab für ein Parteiverbot vor dem Bundesverfassungsgericht ist nach Papiers Einschätzung außerordentlich hoch. „Abwegige, extremistische oder moralisch anstößige Äußerungen reichen nicht aus für ein Verbot“, erklärte er. „Eine Partei muss aktiv, aggressiv und planvoll gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung kämpfen. Sie muss deren Beseitigung oder Beeinträchtigung anstreben. Das ist der entscheidende Maßstab.“ Deshalb sieht der frühere Gerichtspräsident kaum Erfolgsaussichten für ein solches Verfahren.

Papier richtet auch einen kritischen Blick auf diejenigen, die wiederholt Verbotsverfahren fordern. Sie müssten sich „den Verdacht gefallen lassen, dass damit ein politischer Konkurrent ausgeschaltet werden soll, den man im politischen Wettbewerb nicht zurückdrängen kann“. Der Staatsrechtler betont, dass gerade weil ein Parteiverbot den schwersten Eingriff in den politischen Wettbewerb in einer Demokratie darstelle, solche Verfahren ausschließlich nach rechtsstaatlichen Maßstäben geführt werden dürften: „Politische Zweckmäßigkeit genügt dafür nicht.“

Autor: dts Nachrichtenagentur

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