Verkehrsunfallflucht mit 2,09 Promille und Jugendschlägerei in Weyhe – Polizeibilanz aus dem Kreis Diepholz

(Symbolbild)

Am Wochenende beschäftigte die Polizei im Kreis Diepholz eine Verkehrsunfallflucht mit einem stark alkoholisierten Fahrer sowie mehrere Straftaten in Weyhe und Stuhr.

Den schwersten Vorfall gab es am Sonntagmorgen um 1:05 Uhr in Barnstorf: Ein 26-jähriger Barnstorfer fuhr auf der Bremer Straße (B51) und geriet an der Einmündung „Bürgerweide“ während eines Abbiegevorgangs nach links in den Gegenverkehr. Er kollidierte mit dem Auto eines 27-jährigen Mannes aus Weyhe, der verkehrsbedingt wartete. Anschließend fuhr der Unfallverursacher einfach weiter, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern.

Die Polizei konnte den Unfallverursacher ermitteln. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,09 Promille. Die Beamten stellten seinen Führerschein sicher und ordneten eine Blutentnahme im Krankenhaus an. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Am Samstagabend gegen 23:30 Uhr kam es in Weyhe-Lahausen zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Jugendlichen aus Weyhe, die zuvor auf dem Schützenfest in Weyhe-Lahausen gewesen waren. Zunächst war es zu einem Streitgespräch gekommen, dann zu Schlägen und Tritten. Ein 16-Jähriger wurde leicht verletzt. Mindestens ein Tatverdächtiger wurde bereits ermittelt. Die Polizei in Weyhe bittet Zeugen um Hinweise unter 0421/80660.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag gegen 0:10 Uhr brachen Unbekannte in ein Firmengebäude in Weyhe-Dreye in der Straße Westerfeld ein. Sie beschädigten eine Fensterscheibe, wodurch Alarm ausgelöst wurde. Ein Mitarbeiter der Sicherheitsfirma stellte den Schaden fest. Ob etwas gestohlen wurde, steht noch nicht fest. Es entstand ein Schaden von etwa 300 Euro. Das Polizeikommissariat Weyhe nimmt Zeugenhinweise unter 0421/80660 entgegen.

In der gleichen Nacht versuchte ein unbekannter Täter, die Terrassentür eines Wohnhauses in der Moselallee in Stuhr aufzuhebeln. Durch die Geräusche wurde der anwesende Bewohner aufmerksam und sah den Täter noch. Der Einbrecher flüchtete zu Fuß in unbekannte Richtung. An der Tür entstand geringer Sachschaden.

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