Im Landkreis Rotenburg beschäftigte die Polizei in den vergangenen Tagen der Diebstahl von Verkehrszeichen, Betrugsversuche durch falsche Polizeibeamte sowie zwei Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis auf der A1.
In Hamersen entwendeten Unbekannte zwischen Mittwoch, 13. Mai, und Dienstag, 19. Mai, drei Verkehrszeichen vom Typ VZ 222-20 samt den dazugehörigen Rohrträgern von einer Verkehrsinsel in der Sotheler Straße. Die Täter entfernten die Schilder gewaltsam und nahmen sie mit. Der Schaden wird auf rund 1.000 Euro geschätzt. Die Polizei Sittensen bittet unter der Telefonnummer 04282-50870 um Hinweise zu verdächtigen Personen oder Fahrzeugen.
Besonders im Bereich Zeven und Sittensen häuften sich am Dienstag Anrufe falscher Polizeibeamte. In einem bekannt gewordenen Fall gab sich ein Unbekannter am Telefon als Polizeibeamter der Polizei Zeven aus und fragte eine Frau nach einem möglichen Tresor sowie vorhandenen Bankkonten. Außerdem kündigte er an, dass in Kürze zwei Beamte erscheinen würden, um das Haus zu fotografieren. Die Frau erkannte den Betrugsversuch rechtzeitig und beendete das Gespräch. Ein Schaden entstand nicht.
Die Polizei warnt eindringlich vor dieser Betrugsmasche. Echte Polizeibeamte fragen am Telefon niemals nach Bargeld, Wertgegenständen, Tresoren oder Kontodaten. Bei verdächtigen Anrufen sollten Bürger sofort auflegen und keine persönlichen Informationen preisgeben. Im Zweifel empfiehlt die Polizei, selbstständig über die bekannten offiziellen Rufnummern Kontakt mit der örtlichen Dienststelle aufzunehmen oder den Polizeinotruf 110 zu wählen.
Auf der A1 stellte die Autobahnpolizei Sittensen am Dienstagabend bei Verkehrskontrollen gleich zwei Fälle von Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis fest. Gegen 22:00 Uhr kontrollierten Beamte zwischen den Anschlussstellen Sittensen und Elsdorf in Richtung Bremen einen Pkw. Dabei stellte sich heraus, dass der 42-jährige Fahrer nach Ablauf einer bereits 2021 verhängten Sperrfrist keine Wiedererteilung seiner Fahrerlaubnis beantragt hatte. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.
Nur eine Stunde später, gegen 23:00 Uhr, kontrollierten Polizisten auf der Rastanlage Ostetal Süd einen Citroen Jumper. Der 27-jährige Fahrer war ebenfalls nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Zusätzlich lag eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft zur Aufenthaltsermittlung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Auch in diesem Fall wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet. Darüber hinaus wurde ein gesondertes Verfahren gegen den Fahrzeughalter eingeleitet.