Am gestrigen Tag hat die Bundespolizei in Reitzenhain vier Haftbefehle vollstreckt. Allen Betroffenen gelang es jedoch, durch Zahlung ihrer offenen Geldstrafen einer Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt zu entgehen.
Gegen 02:40 Uhr kontrollierten die Beamten einen 33-jährigen rumänischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung stellten sie eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Chemnitz fest. Der Mann hatte eine offene Geldbuße in Höhe von 175 Euro zu begleichen, die er sogleich zahlte.
Etwa zwei Stunden später, gegen 08:05 Uhr, entdeckten die Einsatzkräfte bei der Kontrolle eines 34-jährigen rumänischen Staatsangehörigen einen Haftbefehl zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Hildesheim. Das Amtsgericht Gifhorn hatte ihn wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 1.831 Euro verurteilt. Da der Mann die geforderte Summe nicht vor Ort aufbringen konnte, zahlten seine Familienangehörigen den Betrag später in einem Polizeirevier in Leipzig und bewahrten ihn dadurch vor dem Gefängnis.
An dem gleichen Grenzübergang in Reitzenhain wurden zwei weitere Personen in einem slowakischen Pkw überprüft. Fahrer und Beifahrer waren beide zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Der 33-jährige slowakische Fahrer schuldete eine Geldstrafe in Höhe von 710 Euro wegen Straßengefährdung. Sein Beifahrer war vom Amtsgericht Aschaffenburg wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 984,50 Euro verurteilt worden. Da beide die offenen Geldstrafen an Ort und Stelle begleichen konnten, setzten sie ihre Reise fort.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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