Vorfahrtsverletzung in Kirchdorf an der Iller: 7.000 Euro Sachschaden

(Symbolbild)

Ein Verkehrsunfall in Kirchdorf an der Iller hat am Donnerstagabend zu erheblichem Sachschaden geführt. Ein 54-Jähriger war gegen 20 Uhr mit seinem VW Golf auf der Fellheimer Straße in Richtung Ortseingang unterwegs, als ein 53-Jähriger mit seinem Mercedes Sprinter aus der Straße St. Leonhard kam und an der Einmündung nach links abbog – ohne auf die Vorfahrt des von links kommenden Golf zu achten.

Der 54-Jährige konnte dem Zusammenstoß nicht mehr ausweichen. Die beiden Fahrzeuge kollidierten. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. Die Polizei Ochsenhausen schätzt den Schaden am VW Golf auf 4.000 Euro, den am Mercedes Sprinter auf etwa 3.000 Euro. Der Golf war so stark beschädigt, dass er abgeschleppt werden musste.

Vorfahrtsverletzungen gehören in Baden-Württemberg und bundesweit seit Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen – teilweise mit tödlichen Folgen. Die Gründe für solche Verstöße sind vielfältig: Fahrer schätzen die Geschwindigkeit und den Abstand entgegenkommender Fahrzeuge falsch ein, sind unaufmerksam im entscheidenden Moment oder vertrauen zu früh darauf, dass andere Verkehrsteilnehmer richtig reagieren. Manchmal wird auch die Verkehrs- und Rechtslage schlicht missverstanden. Die Polizei unterstreicht: Wer am Straßenverkehr teilnimmt – ob als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger – muss jederzeit die volle Aufmerksamkeit auf das Verkehrsgeschehen richten.

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