Wasserschutzpolizei deckt 36 Verstöße bei Schiffskontrollen auf Binnenwasserstraßen auf

(Symbolbild)

Die Wasserschutzpolizei der Polizei Duisburg hat bei einer landesweiten Schwerpunktkontrolle auf den Binnenwasserstraßen in Nordrhein-Westfalen erhebliche Missstände aufgedeckt. Zwischen Donnerstag (2. Juli) und Montag (6. Juli) kontrollierten die Einsatzkräfte insgesamt 238 Schiffe und ihre Besatzungen. Das Ergebnis: 36 Verstöße, die zeigen, dass einige Schiffsführer es mit den gesetzlichen Vorschriften nicht so genau nehmen.

Im Fokus der Kontrollmaßnahmen standen die Einhaltung der Besatzungsvorschriften sowie die Fahrtüchtigkeit der Schiffsführer in Bezug auf Alkohol- und Drogenkonsum. Die Polizisten überprüften sowohl Fahrzeuge des gewerblichen Schiffsverkehrs als auch Sportboote.

Die Verstöße waren vielfältig: In sieben Fällen war die Besatzung auf den Schiffen unterbesetzt. Ein Schiffsführer erhielt ein Fahrverbot, weil er unter Alkoholeinfluss sein Schiff steuerte. Drei weitere Kapitäne mussten Verwarngelder zahlen, weil sie ihre maximal zulässige Fahrtzeit überschritten hatten. In sieben weiteren Fällen war die vorschriftsmäßige Dokumentation nicht in Ordnung – auch hierfür wurden Verwarngelder fällig.

Die schwerwiegendsten Verstöße führten zu Stilllegungen: Insgesamt durften drei Schiffe die Fahrt nicht fortsetzen. Zwei davon wegen unzureichender Besatzung, eines wegen des Alkoholverstoßes des Schiffsführers.

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