Wasserschutzpolizei kontrolliert Gefahrguttransporte: 91 Container gesperrt

(Symbolbild)

Die Wasserschutzpolizei Hamburg hat am 30. September eine umfangreiche Kontrollaktion im Gefahrgut-, Abfall-, Schwerlast- und Containerverkehr durchgeführt. Von 9 bis 15 Uhr überprüften die Einsatzkräfte insgesamt 77 Fahrzeuge und 98 Personen im Hamburger Stadtgebiet.

Schwerpunkt der Kontrollen war die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften beim Transport gefährlicher Güter und Abfälle. 34 der überprüften Fahrzeuge waren mit Gefahrgütern beladen, elf mit Abfällen. In zehn Fällen untersagten die Beamten die Weiterfahrt – unter anderem wegen mangelnder Ladungssicherung und fehlender gefahrgutrechtlicher Kennzeichnungen.

Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Zudem wurden Sicherheitsleistungen in einer Gesamthöhe von über 600 Euro erhoben. Insgesamt eröffneten die Beamten 28 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Mängeln bei der Ladungssicherung, Verstößen gegen gefahrgutrechtliche Vorschriften, abfallrechtlichen Verstößen, Verstößen gegen Sozialvorschriften und fehlerhaften Dokumenten.

Im Hafenbereich kontrollierten die Einsatzkräfte 34 Container auf die Einhaltung gefahrgutrechtlicher Vorschriften. Sie stellten fest, dass drei identische Container zu einer Serie von insgesamt 80 unzureichend gesicherten Containern gehörten. Daraufhin wurden insgesamt 91 Container für die weitere Beförderung gesperrt. Bei sieben See- und drei Binnenschiffkontrollen wurden in drei Fällen erhebliche Mängel entdeckt. Insgesamt gaben die Einsatzkräfte vier Mängelmeldungen aus.

Bei der Kontrolle eines unter singapurischer Flagge fahrenden Containerschiffes entdeckten die Beamten einen Fehlstau: Ein mit giftiger und ätzender Flüssigkeit beladener Container sollte in einen Laderaum geladen werden, der gemäß Schiffszulassung für dieses Gefahrgut nicht geeignet war. Der Container wurde auf eine Position an Deck umgeplant. Die Polizei leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den noch nicht namentlich bekannten Schiffsplaner ein.

Ein 49-jähriger turkmenischer Fahrer missachtete mit seinem mit brennbaren Flüssigkeiten beladenen Sattelzug die Beförderungsbeschränkung des Elbtunnels. Der Sattelzug war unzulässig mit mehr als zwölf Tonnen Gefahrgut in kleinen Versandstücken beladen. Die Polizei leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und zog eine Sicherheitsleistung von 420 Euro ein.

Unterstützt wurde die Wasserschutzpolizei Hamburg von Gefahrgutspezialistinnen und Gefahrgutspezialisten der Polizeien aus Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und den Niederlanden. Beteiligt waren zudem Mitarbeiter des Zolls, des Bundesamts für Logistik und Mobilität, der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, des Gewerbeaufsichtsamts Oldenburg sowie der Hafenbehörde Bremen. Stationäre Kontrollstellen wurden auf der Raststätte Stillhorn Ost im Bereich der A 1 sowie am Parkplatz im Altenwerder Hauptdeich eingerichtet. Ergänzend erfolgten mobile Kontrollen sowie Überprüfungen auf Hafenumschlagsanlagen und an Bord von See- und Binnenschiffen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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