Wasserschutzpolizei stoppt betrunkene Bootsführer und aggressiven SUP-Fahrer auf Mecklenburg-Vorpommerns Seen

(Symbolbild)

Die Wasserschutzpolizei Mecklenburg-Vorpommern hat am vergangenen Wochenende mehrere alkoholisierte Wassersportler aus dem Verkehr gezogen. In drei Fällen führte das zu Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr, in einem Fall kam auch noch ein Widerstandsvorwurf hinzu.

Am Sonntag, den 21. Juni, etwa um 14:30 Uhr, bemerkten Beamte der Wasserschutzpolizeiinspektion Schwerin auf dem Schweriner Innensee ein Sportboot, das viel zu schnell unterwegs war. Bei der Kontrolle stellte sich heraus: Der 42-jährige Bootsführer aus Schwerin war stark alkoholisiert. Der Atemalkoholtest zeigte etwa 1,3 Promille. Nach einer Blutprobe wurde sein Boot kurzzeitig sichergestellt. Die Polizei ermittelt gegen ihn wegen Trunkenheit im Verkehr.

Bereits am Samstag, den 20. Juni, gegen 12:55 Uhr, stoppte die Wasserschutzpolizeiinspektion Waren auf dem Malchower See ein weiteres viel zu schnell fahrendes Sportboot. Auch sein Fahrer, ein 65-Jähriger aus dem Landkreis Mecklenburg-Strelitz, war alkoholisiert. Der Atemalkoholtest ergab etwa 2 Promille. Eine Blutprobe wurde angeordnet, das Boot und der Bootschlüssel wurden sichergestellt. Auch gegen diesen Mann ermittelt die Polizei wegen Trunkenheit im Verkehr.

Am Samstagabend gegen 21:00 Uhr meldeten Zeugen der Wasserschutzpolizeiinspektion Schwerin, dass auf dem Neumühler See (Schwerin) ein betrunkener Stand-Up-Paddler unterwegs ist. Der Mann soll andere Wassersportler beleidigt haben und war mehrfach betrunken von seinem Board ins Wasser gefallen. Die Beamten fuhren mit einem Schlauchboot hinaus und hielten den 47-jährigen SUP-Fahrer an. Der Atemalkoholtest zeigte etwa 2,5 Promille. Als die Polizisten ihm mitteilten, dass eine Blutprobe nötig ist, weigerte sich der Mann hartnäckig, ins Polizeischlauchboot zu steigen. Auch seine Personalien gab er nicht an. Um die Maßnahme durchzusetzen, mussten die Beamten ihn aus dem Wasser ins Boot bringen. Auch dort und danach leistete er weiterhin Widerstand, weshalb Handfesseln angelegt werden mussten. Die Polizei brachte ihn dann zur Blutprobenentnahme ins Polizeihauptrevier Schwerin. Der Mann muss sich jetzt wegen Trunkenheit im Verkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten wurden nicht verletzt.

Die Wasserschutzpolizei nutzt die Gelegenheit, um noch einmal auf ein wichtiges Gesetz hinzuweisen: Auch ein Stand-Up-Paddle-Board gilt als Kleinfahrzeug. Für dessen Fahrer gilt deshalb die 0,5-Promille-Grenze wie für Autofahrer und andere Bootsführer.

(Dieser Artikel entstand mit KI-Unterstützung und wurde redaktionell überarbeitet und kontrolliert von: Redaktion digitaldaily.de)

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