Die Kreispolizeibehörde Unna gewährt Rettungshubschraubern regelmäßig sogenannte Landehilfe — eine wichtige Unterstützungsaufgabe, die Polizistinnen und Polizisten bei kritischen Einsätzen übernehmen. Dabei geht es um deutlich mehr als nur die Hubschrauber-Besatzung einzuweisen.
Wenn ein Rettungshubschrauber an einer bestimmten Örtlichkeit landen muss, besteht die Aufgabe der Polizei darin, die Besatzung bei der Auswahl eines geeigneten Landeplatzes zu beraten und zu unterstützen. Die Polizistinnen und Polizisten der Kreispolizeibehörde Unna und ihre Kolleginnen und Kollegen in der Leitstelle bringen dabei ihre Ortskenntnis ein — sie können über Funk mit der Besatzung an Bord klären, wie das Gelände beschaffen ist, wie Straßen heißen und welche Hindernisse es gibt. Entscheidend ist dabei, dass keine Freileitungen in unmittelbarer Nähe vorhanden sind und sich keine losen Gegenstände wie Schotter, Asche oder gemähtes Gras in der Nähe befinden, die durch den Rotor aufgewirbelt werden könnten.
Als Landeplätze eignen sich in der Regel frei zugängliche Sportplätze (allerdings keine Ascheplätze), Parkplätze, Wiesen, bestellte Felder oder öffentliche Verkehrsflächen ohne Ampel- oder Laternenmasten besonders gut.
Ist der Landeplatz festgelegt, übernimmt die Polizei mehrere wichtige Sicherungsaufgaben: Sie müssen den Landeplatz vor dem fließenden Verkehr absichern, Schaue während der Landung und des Starts fernhalten und — besonders wichtig — medizinisches Personal zur Einsatzstelle begleiten und den zu versorgenden Patienten transportieren, falls der Hubschrauber in weiterer Entfernung gelandet ist.
Ein konkretes Beispiel zeigt, wie solch ein Einsatz in der Praxis abläuft: Am 29. Juni 2026 erhielten Polizeibeamte aus Schwerte etwa um 17.15 Uhr über die Rettungsleitstelle 112 den Einsatzbefehl für eine Landehilfe an der Dietrich-Bonhoeffer-Straße in Schwerte-Villigst. Die Beamten sicherten daraufhin den Bereich und ermöglichten damit die sichere Landung und den anschließenden Start des Rettungshubschraubers.
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