Der Stadtrat Wesseling berät am 8. September über die 79. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Im Kleinen Mölchen“. Auf der Tagesordnung stehen der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und Trägern öffentlicher Belange.
Mit einem Aufstellungsbeschluss leitet die Stadt das Verfahren zur Änderung des Plans in Gang. Der Flächennutzungsplan legt fest, welche Flächen in einer Kommune welcher Nutzung — etwa Wohnen, Gewerbe oder Grünflächen — vorgesehen sind. Eine Änderung kann notwendig werden, wenn sich die städtebaulichen Ziele oder Rahmenbedingungen vor Ort verschieben.
Die frühzeitige Beteiligung ist ein Verfahrensschritt, der Bürgerinnen, Bürgern und Institutionen schon in der Anfangsphase Gelegenheit gibt, ihre Stellungnahmen einzubringen. Dies geschieht vor der förmlichen Auslegung. Auf diese Weise können Bedenken und Anregungen früh in die Planung einfließen.
Die Beratung im Stadtrat zeigt, dass sich die Stadt mit einer Neuausrichtung des Bereichs auseinandersetzt. Ob und in welche Richtung sich die Fläche entwickelt, wird mit diesem Beschluss eingeleitet — endgültig entschieden wird erst nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen.
Maike Hiller, Politikredaktion NRW