Eine Frau aus Westerkappeln ist beim Verkauf von Ware über ein Kleinanzeigenportal Opfer eines Quishing-Betrugs geworden. Die Betrüger erbeuteten einen niedrigen vierstelligen Eurobetrag von ihrem Bankkonto.
Die Westerkappelnerin wollte über das Portal Ware verkaufen, als sich eine angebliche Käuferin meldete. Diese behauptete, bereits eine Zahlung über das Portal veranlasst zu haben, und schickte der Verkäuferin einen QR-Code. Über den Code wurde die Frau auf eine gefälschte Internetseite geleitet, wo sie ihre Bankdaten eingeben musste.
Nachdem sie ihre Kontodaten bestätigt hatte, buchten die Täter das Geld von ihrem Konto ab. Die Betrogene bemerkte den Betrug, erstattete Anzeige und ließ ihr Konto sperren.
Die Polizei warnt erneut vor dieser Masche über Kleinanzeigen-Portale. Beim Quishing versuchen Täter durch betrügerische QR-Codes an sensible Daten wie Passwörter oder Kontodaten zu gelangen. Im Chat des Portals oder per E-Mail werden QR-Codes versendet, die auf Betrugsseiten führen. Der begleitende Text lautet etwa: „Die Bestellung wurde bezahlt. Scanne jetzt den digitalen Code, um die Zahlung zu bestätigen.“
Die Polizei rät: Niemals QR-Codes von fremden Nutzern scannen, nicht auf Links klicken, die nach dem Scannen angezeigt werden, keine Zahlungsdaten auf unbekannten Seiten eingeben und sich nicht unter Druck setzen lassen durch angebliche Sperrungen, Fristen oder Sanktionen.