In Wilhelmshaven hat die Polizei am Sonntag, 12. Juli 2026, gegen 16.30 Uhr in der Peterstraße einen 16-jährigen E-Scooter-Fahrer kontrolliert. Als der Jugendliche die Beamten bemerkte, versuchte er sich durch Flucht der Kontrolle zu entziehen. Die Polizisten stellten ihn jedoch in der Nähe und kontrollierten ihn.
Bei der Überprüfung des Elektrokleinstfahrzeugs entdeckten die Beamten eine Softwaremanipulation: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit war von den serienmäßigen 20 km/h auf etwa 35 km/h erhöht worden. Damit war das Fahrzeug nicht mehr straßenverkehrstauglich. Die Polizei leitete gegen den 16-Jährigen ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein, da ein derart verändertes Fahrzeug eine gültige Fahrerlaubnis voraussetzt.
Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland weist grundsätzlich darauf hin, dass Veränderungen an E-Scootern zur Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unzulässig sind. Solche Software- oder technischen Manipulationen führen in der Regel zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Je nach Fall können Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, aber auch versicherungsrechtliche Konsequenzen die Folge sein.
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