Die Woche vom 10. bis 12. Juli 2026 beschäftigte die Polizeiinspektion Celle mit mehreren Verkehrsunfällen, zwei Bränden und einer illegalen Angelaktion. Die schwersten Vorfälle ereigneten sich in Unterlüß und auf den Landstraßen der Region.
Am Freitagmittag kam es in Unterlüß zu einem folgenschweren Verkehrsunfall mit erheblichem Sachschaden. Gegen 15 Uhr missachtete eine 76-jährige Fahrende aus Unterlüß mit ihrem Mercedes an der Hermannsburger Straße in Höhe der Einmündung zur Straße „Am Wasserwerk“ einen entgegenkommenden Morgan. Durch die Kollision wurde der Morgan, geführt von einem 78-Jährigen aus Unterlüß, gegen eine öffentliche Sitzbank und einen Grundstückszaun gedrückt. Beide Fahrzeuge waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit; Experten gehen von wirtschaftlichen Totalschäden aus. Der Gesamtschaden wird auf mehr als 60.000 Euro geschätzt. Verletzt wurde glücklicherweise niemand.
Am Samstagmorgen ereignete sich in Celle ein weiterer Verkehrsunfall mit leichteren Folgen. Ein 24-jähriger Celler fuhr ordnungsgemäß mit seinem E-Scooter die Fuhrberger Landstraße stadteinwärts, als ein 81-jähriger Pkw-Fahrer aus Celle aus der Luftbrückenstraße in die Fuhrberger Landstraße einbiegen wollte und den E-Scooter übersah. Durch den Zusammenstoß stürzte der E-Scooter-Fahrer und zog sich leichte Verletzungen zu. Er kam zur weiteren Untersuchung ins Allgemeine Krankenhaus.
Ebenfalls am Samstagmittag rückten Polizei und Feuerwehr zu einem brennenden Mähdrescher auf einem Feld bei Jarnsen in der Gemeinde Lachendorf aus. Ein technischer Defekt führte zu Funkenflug, woraufhin Teile des Weizens im Mähdrescher in Brand gerieten. Das Feuer konnte rechtzeitig gelöscht werden – sowohl das Fahrzeug als auch das umliegende Feld wurden vor größeren Schäden bewahrt.
Am Samstagabend wurden Polizei und Feuerwehr in die Straße „Im Schelp“ in Westercelle gerufen. Dort war es in der Küche einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zu einem Brand gekommen, ausgelöst durch einen eingeschalteten Herd. Die Bewohnerin war zum Brandzeitpunkt nicht zu Hause, andere Personen waren nicht in Gefahr. Der Sachschaden wird auf etwa 5.000 Euro geschätzt. Die genauen Umstände der Brandentstehung sind Gegenstand laufender polizeilicher Ermittlungen.
Am Samstag gegen 19:30 Uhr entdeckte ein Fischereiaufseher an einem der Kieselgurteiche im Bereich Oberohe bei Faßberg einen illegalen Angler – einen sogenannten „Schwarzangler“. Der Mann entzog sich einer Personalienfeststellung durch Flucht. Die alarmierte Polizei stellte die zurückgelassene Angelausrüstung sicher und leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Die Polizei Bergen bittet unter der Nummer 05051/6064-0 um Hinweise zur Identität des Flüchtigen oder zu verdächtigen Beobachtungen.
Ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs waren zwei Motorradfahrer beziehungsweise Autofahrer in der Wochenendnacht. Am Samstag um 0:30 Uhr kontrollierten Beamte der Polizeistelle Wietze in Winsen an der Aller einen 18-Jährigen aus Wathlingen, der einen gemieteten Audi A4 ohne Fahrerlaubnis führte. Gegen den jungen Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Auch der eigentliche Mieter des Fahrzeugs wurde angezeigt, weil er das Fahren ohne Lizenz zugelassen hatte. Wenige Stunden später, am Samstag gegen 14:15 Uhr, stoppte die Polizei Wietze in der Straße „An der Riete“ in Winsen einen 45-Jährigen auf einer Kawasaki-Maschine. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass auch dieser Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, die Nutzung fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge wurde dem Mann untersagt.
In der Nacht vom 10. auf den 11. Juli kollidierten ein unbekannter Fahrzeugführer in Faßberg/Müden an der Örtze mit einem Verkehrsschild in der Sandstraße. Der Fahrer, der in Richtung Heidekreis unterwegs gewesen sein dürfte, entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle. Zurückgelassene Fahrzeugteile deuten auf einen weißen VW Taigo als Verursacherfahrzeug hin. Der Schaden beläuft sich auf einen mittleren dreistelligen Betrag. Die Polizei Bergen nimmt Hinweise zum Unfallhergang, zum Fahrzeug oder zum Verursacher unter 05051/6064-0 entgegen.
Hinweis: Für die Beschuldigten gilt die rechtsstaatlich garantierte Unschuldsvermutung.