Wuppertal beantwortet Fragen zu Bearbeitungszeiten bei Bildungsleistungen

Der Stadtrat Wuppertal hat auf eine große Anfrage der Linken-Fraktion geantwortet, die sich mit den Bearbeitungszeiten bei Leistungen für Bildung und Teilhabe im Bereich SGB XII befasst. SGB XII ist das Sozialgesetzbuch für die Sozialhilfe und regelt unter anderem Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Mit der Anfrage wollte die Fraktion Informationen über die Dauer erhalten, in der die Stadt Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen bearbeitet. Diese Leistungen ermöglichen Kindern und Jugendlichen aus Haushalten mit niedrigem Einkommen die Teilnahme an Schulausflügen, Nachhilfeunterricht oder sportlichen Aktivitäten.

Die Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage (Drucksache VO/0649/26/1-A) enthält die angeforderten Daten zu den Bearbeitungsprozessen und zeitlichen Abläufen in diesem Leistungsbereich. Das Ratsmitglied und die interessierte Öffentlichkeit können damit nachvollziehen, wie lange es in der Regel dauert, bis Leistungsanträge bewilligt werden.

Die Beantwortung von großen Anfragen gehört zu den Aufgaben des Stadtrates. Durch diesen Prozess erhalten Bürgerin und Bürger sowie die Ratsfraktionen Einblick in die kommunale Verwaltungspraxis. Die konkrete Bearbeitungsdauer von Anträgen ist für Familien relevant, die auf diese Leistungen angewiesen sind.

Maike Hiller, Politikredaktion NRW