Nach einer Serie von Bränden in leerstehenden Gebäuden in Wuppertal und Solingen hat die Polizei zwei Verdächtige festgenommen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Polizei Wuppertal erhärteten den Verdacht, dass die beiden Tatverdächtigen für mehrere Brände verantwortlich sein dürften.
Die Brände ereigneten sich zwischen dem 15. und 18. Juli 2026. Den Anfang machte am 15. Juli ein Brand in einer leerstehenden Fabrik an der Ecke Carnaper Straße und Hatzfelder Straße. Am selben Abend gegen 20:00 Uhr geriet eine leerstehende Villa am Robert-Koch-Platz in Flammen – unweit der ersten Brandörtlichkeit. Die Löscharbeiten an der Villa dauerten bis in die Morgenstunden des darauffolgenden Tages an.
Am 16. Juli brannte es gegen 13:30 Uhr erneut in der Fabrik an der Carnaper Straße. Am selben Tag, gegen 20:10 Uhr, geriet dann eine Bauruine an der Holthauser Straße in Ronsdorf in Brand. Am 17. Juli folgte ein weiterer Brand in einem leerstehenden Wohngebäude an der Kabelstraße. Hier konnten Zeugen mögliche Tatverdächtige beschreiben.
Den Höhepunkt der Serie markierte der 18. Juli: Ein leerstehandes Gebäude an der Straße Werwolf in Solingen brannte vollständig ab. Noch während der laufenden Löscharbeiten brannte es in einem leerstehenden Bahnhofsgebäude an der Bahnhofstraße in Solingen. Diesmal beobachteten Zeugen zwei Verdächtige, die kurze Zeit später von der Polizei vorläufig festgenommen wurden.
Bei den beiden Festgenommenen handelt es sich um Wohnungslose im Alter von 15 und 21 Jahren. Entscheidend für die Ermittlungen waren Aufnahmen, die sich auf den Mobiltelefonen der Beschuldigten befanden – Bilder von verschiedenen Brandorten, die den Verdacht erhärteten.
Die Beschuldigten wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft den Haftrichtern vorgeführt. Diese ordneten Untersuchungshaft gegen beide an. Das Gesetz sieht für Brandlegung Freiheitsstrafen zwischen einem und zehn Jahren vor. Der 21-jährige Tatverdächtige muss im Falle einer Verurteilung mit einer langjährigen Freiheitsstrafe rechnen. Der 15-Jährige würde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden – ihm droht eine empfindliche Jugendstrafe. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
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