Zehn Jahre Haft für tödlichen Angriff auf Zugbegleiter

via dts Nachrichtenagentur

Das Landgericht Zweibrücken hat einen Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Richterspruch fiel am Donnerstag in einem Prozess um den tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte zum Bundesgerichtshof in Revision gehen kann.

Der Vorfall ereignete sich am 2. Februar 2026 in einem Regionalexpress, der von Landstuhl nach Homburg unterwegs war. Ein Schwarzfahrer griff den 36-jährigen Zugbegleiter aus Ludwigshafen mit massiven Faustschlägen an. Diese Schläge verursachten eine tödliche Hirnblutung, an der das Opfer starb.

Die Staatsanwaltschaft hatte während des Verfahrens zwölf Jahre Haft gefordert und betont, dass sie keine Anzeichen für Totschlag oder Mord sah. Die Verteidigung des Angeklagten argumentierte dagegen, dass es sich um einen minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge handelt, und berief sich dabei auf einen Notwehr-Exzess.

Die Familie des getöteten Zugbegleiters hatte eine härtere Strafe angestrebt. Sie forderte eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen und blieb der Urteilsverkündung aus Protest der Gerichtsverhandlung fern.

Autor: dts Nachrichtenagentur

» Weitere Deutschland News