In Lage ist am Dienstagmittag ein zehnjähriges Mädchen auf einem E-Scooter von einem Auto angefahren worden. Die Unfallstelle lag in der Friedrich-Petri-Straße. Gegen 13.20 Uhr fuhr eine 31-jährige Autofahrerin langsam aus einer Parklücke über den Gehweg auf die Straße. Dabei übersah sie das Kind auf dem E-Scooter – Grund war nach Angaben der Polizei eine eingeschränkte Sicht durch eine Hecke. Das Mädchen erlitt leichte Verletzungen und blieb bei seiner Mutter, die am Unfallort anwesend war.
Der E-Scooter des Kindes war nicht zugelassen und hatte keine Versicherung. Darüber hinaus fehlten ihm wesentliche Sicherheitsausstattungen wie beispielsweise eine zweite Bremse. Eine allgemeine Betriebserlaubnis hätte das Gerät deshalb nicht erhalten können. Die Mutter des Mädchens, die als Halterin des E-Scooters fungiert, ließ ihre erst zehnjährige Tochter damit im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Dies verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Polizei stellte gegen die Mutter eine Anzeige.
Die Polizei Lippe nutzt den Vorfall zu einer grundsätzlichen Warnung: Kinder-E-Scooter dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden. Sie haben keine behördliche Betriebserlaubnis, verfügen nicht über die erforderliche Ausstattung und haben keinen Versicherungsschutz. Die Verwendung solcher Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen ist nicht erlaubt – sie dürfen nur auf Privatgrundstücken genutzt werden.
Wer einen E-Scooter legal im öffentlichen Straßenverkehr fahren möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Das Fahrzeug selbst muss ein Versicherungskennzeichen und eine allgemeine Betriebserlaubnis haben sowie mit zwei Bremsen, einer Beleuchtungsanlage und einer Klingel ausgestattet sein. Die Polizei Lippe verweist auf weitere Informationen unter https://lippe.polizei.nrw/artikel/verbotene-kinder-e-scooter-was-eltern-und-jugendliche-wissen-muessen