Gleich mehrere Verstöße gegen Verkehrsvorschriften hat die Polizei am Mittwochabend, 08. Juli 2026, gegen 22.30 Uhr auf einem Feldweg zwischen der Kreisstraße 167 bei Steinsdorf und der Staumauer Hohenwarte in Thüringen festgestellt. Zwei 13-jährige Jungen waren mit einem Moped unterwegs – obwohl weder eine erforderliche Fahrerlaubnis noch eine gültige Haftpflichtversicherung vorlagen.
Die Polizei war auf das Fahrzeug aufmerksam geworden, nachdem ein Traktorfahrer die Beamten informiert hatte. Ihm war das Moped beinahe in den Weg gefahren – und offenbar wurde das Fahrzeug von einem Kind gesteuert. Bei der anschließenden Kontrolle konnte die Polizei feststellen, dass einer der beiden 13-Jährigen das Moped tatsächlich im öffentlichen Verkehrsraum geführt hatte.
Bei der Überprüfung kamen weitere Mängel zutage: Das Fahrzeug besaß keine erforderliche Haftpflichtversicherung. Zudem ergaben sich Hinweise auf technische Veränderungen, die dazu führten, dass die Betriebserlaubnis des Mopeds erloschen sein könnte. Beide Jungen sind erst 13 Jahre alt und verfügen selbstverständlich über keine gültige Fahrerlaubnis.
Die Polizei nahm den Sachverhalt auf und prüft derzeit, ob eine verantwortliche Person – etwa ein Elternteil oder Fahrzeughalter – den beiden Jungen die Fahrt gestattet hat. Dies kann ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden Jungen an ihre Erziehungsberechtigten übergeben.
Angesichts gehäuft auftretender Verkehrsunfälle weist die Polizei Thüringen eindringlich auf die geltenden Vorschriften hin. Motorisierte Zweiräder dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur mit gültiger Haftpflichtversicherung gefahren werden. Nicht genehmigte technische Veränderungen führen regelmäßig zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und beeinträchtigen die Verkehrssicherheit erheblich – das Risiko schwerer Verkehrsunfälle erhöht sich deutlich. Die Polizei appelliert an Eltern und Fahrzeughalter, darauf zu achten, dass Fahrzeuge den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und nur von Personen mit erforderlicher Fahrerlaubnis gefahren werden.