Am Grenzübergang Reitzenhain hat die Bundespolizei Chemnitz innerhalb von 24 Stunden zwei Haftbefehle vollstreckt. Ein 54-jähriger moldauischer Staatsangehöriger wurde am Samstag, 4. Juli 2026, gegen 12:30 Uhr bei der Einreise in die Bundesrepublik kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen den Mann.
Da der Moldauer die geforderte Geldstrafe von 2.800 Euro nicht zahlen konnte, wurde er am Nachmittag in die Justizvollzugsanstalt Zwickau gebracht, um dort eine Restfreiheitsstrafe von 56 Tagen zu verbüßen.
Nur einen Tag später, am Sonntag, 5. Juli 2026, gegen 13:30 Uhr, stellten die Beamten einen 42-jährigen deutschen Staatsangehörigen am gleichen Grenzübergang fest. Auch gegen ihn lag ein Strafvollstreckungshaftbefehl vor – diesmal der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach. Die geforderte Geldstrafe betrug 2.000 Euro oder alternativ eine 20-tägige Restfreiheitsstrafe.
Im Gegensatz zum moldauischen Reisenden konnte der Deutsche die Geldstrafe von 2.000 Euro sowie Verwaltungsgebühren in Höhe von rund 140 Euro begleichen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.