Bayern – Ein 28-jähriger Iraker und ein 46-jähriger Syrer sind in separaten Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München festgenommen worden. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu sein.
Der irakische Staatsangehörige wurde am Donnerstag, 23. Juli 2026, in Traunreut festgenommen. Einsatzkräfte des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA) nahmen ihn mit Unterstützung der örtlichen Polizeipräsidien fest. Nach Angaben der Ermittler soll er zwischen Januar und September 2016 als Kämpfer in verschiedenen IS-Einheiten im Irak und in Syrien tätig gewesen sein.
Der syrische Mann wurde fünf Tage später, am Dienstag, 28. Juli 2026, in Weiden in der Oberpfalz festgenommen. Auch hier waren das BLKA und die örtlichen Polizeikräfte im Einsatz. Der 46-Jährige soll von Februar bis Juli 2016 bei der IS-Polizei sowie in verschiedenen Kampfeinheiten gedient haben.
Beiden Verdächtigen ist gemein, dass sie sich nach derzeitigem Ermittlungsstand spätestens im Frühjahr 2016 der IS-Ideologie angeschlossen haben. Zudem erhalten beide nach Angaben der Ermittler monatliche Zahlungen vom IS bezogen haben für ihre Tätigkeiten.
Die Ermittler stießen auf die Verdächtigen über die sogenannte IS-Mitgliederliste sowie weitere IS-Listen, auf denen Datensätze zu beiden Männern gefunden wurden. Obwohl beide Verfahren einen thematischen Zusammenhang aufweisen, werden sie unabhängig voneinander geführt.
Der Ermittlungsrichter am Oberlandesgericht München erließ auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München Haftbefehle gegen beide Beschuldigte. Diese wurden am 23. Juli 2026 beziehungsweise 28. Juli 2026 eröffnet und in Vollzug gesetzt. Beide Männer sitzen derzeit in bayerischen Justizvollzugsanstalten in Untersuchungshaft.
Die beiden Verfahren werden von der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) unter Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft München bearbeitet. Für Presseauskünfte ist ausschließlich die Generalstaatsanwaltschaft München zuständig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.
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