In Stadthagen haben Polizistinnen und Polizisten am Montagnachmittag, 12. Oktober 2026, gegen 15:36 Uhr zwei Jugendliche auf einem manipulierten E-Scooter gestoppt. Die beiden 15 und 16 Jahre alten Jungen aus Stadthagen waren zusammen in der Fußgängerzone in der Niedernstraße unterwegs.
Der 15-Jährige lenkte das Fahrzeug, während der 16-Jährige hinten auf dem E-Scooter stand. Den eingesetzten Beamten fiel auf, dass das Gerät augenscheinlich manipuliert war und eine geschätzte Geschwindigkeit von 35 Kilometern pro Stunde erreichte. Der 15-jährige Fahrer hatte für diese Geschwindigkeit keine erforderliche Fahrerlaubnis. Der 16-Jährige hatte ihm das Fahrzeug zuvor überlassen.
Die Polizei stellte den E-Scooter sicher. Gegen den 15-Jährigen leitete sie ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Auch gegen den 16-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet – wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Das sollten E-Scooter-Nutzer wissen
Elektrokleinstfahrzeuge sind nur für eine Person zugelassen. Die Mitnahme von Passagieren verschlechtert das Fahr- und Bremsverhalten erheblich und erhöht das Sturz- sowie Verletzungsrisiko.
Das Befahren von Fußgängerzonen mit E-Scootern ist grundsätzlich nicht erlaubt – es sei denn, Zusatzschilder erlauben es ausdrücklich.
Wer einen E-Scooter manipuliert und dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 20 Kilometern pro Stunde verändert (Tuning), verliert die Allgemeine Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz. Das Fahrzeug wird dadurch fahrerlaubnispflichtig, was bei Fehlen der entsprechenden Führerscheinklasse zu strafrechtlichen Konsequenzen führt.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
» Weitere Polizeimeldungen aus Niedersachsen
Auch aus Niedersachsen:
Mehr Polizeimeldungen: