Zwei Kinder bei eScooter-Unfall in Waldshut verletzt – Fahrzeug möglicherweise gestohlen

Am Dienstag, 28. Juli 2026, sind zwei Kinder gegen 13:45 Uhr auf dem Gehweg in der Gurtweiler Straße in Waldshut mit einem eScooter verunfallt. Nach allem, was die Polizei bisher weiß, kamen die beiden Kinder aufgrund eines Fahrfehlers zu Fall. Beide wurden daraufhin zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht.

Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass unklar ist, wem der eScooter gehört. Die Beamten haben den Verdacht, dass die Kinder das Fahrzeug in der Nähe der Stadthalle ohne Erlaubnis genommen haben. Die Verkehrspolizei Waldshut hat die Ermittlungen aufgenommen.

Gesucht werden Zeugen, die beobachtet haben, wie der eScooter der Marke Slidefox gegen 13:30 Uhr im Bereich der Stadthalle Waldshut weggenommen wurde, oder die Hinweise auf den Besitzer des Fahrzeugs geben können. Die Verkehrspolizei Waldshut nimmt Hinweise unter Telefon 07751 8963 0 entgegen.

Rechtlich sind eScooter – offiziell Elektrokleinstfahrzeuge – an strenge Regeln gebunden: Sie müssen den deutschen Vorschriften entsprechen und versichert sein. Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Besonders wichtig: eScooter dürfen nicht auf dem Gehweg gefahren werden und dürfen grundsätzlich nicht zu zweit benutzt werden. Darüber hinaus darf die Höchstgeschwindigkeit 20 Kilometer pro Stunde nicht überschreiten; schnellere Modelle sind in Deutschland nicht zulässig. Verstöße gegen diese Regeln können zu Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz führen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.

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