Im Landkreis Stade ereigneten sich am Donnerstag zwei Verkehrsunfälle mit Elektrofahrzeugen, bei denen die Fahrer Fahrerflucht begingen. Die Polizei sucht in beiden Fällen nach Zeugen und den Verursachern.
In Harsefeld passierte das erste Unglück am Donnerstagnachmittag gegen 14:10 Uhr in der Friedrich-Huth-Straße. Zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren waren zusammen auf einem E-Roller auf dem Geh- und Radweg in Richtung Ortsmitte unterwegs. An der Einmündung „Am Bundesbahnhof“ wollten sie bei grünem Licht die Einmündung queren. Ein Auto, das in die gleiche Richtung fuhr, bog dort nach rechts ab und missachtete ihren Vorrang. Die beiden Mädchen stürzten daraufhin und wurden leicht verletzt. Der Autofahrer kümmerte sich nicht um die Unfallfolgen und fuhr weiter. Die Polizei Harsefeld ermittelt nun wegen Unfallflucht und sucht den Verursacher sowie Zeugen unter der Rufnummer 04164-888260. Die Polizei weist darauf hin, dass die beiden Mädchen sich selbst rechtswidrig verhalten haben: Sie waren zu zweit auf einem E-Roller unterwegs, obwohl das Mindestalter von 14 Jahren nicht erreicht wurde. Zudem sollen sie einen anderen Verkehrsteilnehmer beleidigt haben. Die Erziehungsberechtigten werden sich nach Polizeiangaben ebenfalls verantworten müssen.
Am gestrigen Abend gegen 19:50 Uhr ereignete sich in Stade ein weiterer Unfall auf dem Wirtschaftsweg am „Schwabenseegraben“ in der Vorwerkstraße im Benixland. Ein VW-Fahrer war mit nicht angepasster Geschwindigkeit in einer Kurve unterwegs. Eine 17-jährige E-Scooter-Fahrerin kam ihm entgegen. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, musste sie ausweichen und stürzte. Das Auto schleifte sie daraufhin mehrere Meter mit. Sie wurde leicht verletzt und der Rettungsdienst brachte sie zur Erstversorgung ins Elbeklinikum. Der Fahrer des VW fuhr weiter, ohne sich um die Folgen zu kümmern. Die Stader Polizei ermittelt wegen Unfallflucht und sucht Zeugen unter der Rufnummer 04141-102215.
Ebenfalls am Donnerstagabend gegen 18:30 Uhr kontrollierte die Stader Polizei in der Straße „Am Bahnhof“ eine 23-jährige E-Roller-Fahrerin. Der Roller war offenbar getunt worden und erreichte laut Tacho eine Höchstgeschwindigkeit von 85 Kilometern pro Stunde. Im gedrosselten Normalmodus betrug die Geschwindigkeit 22 Kilometer pro Stunde. Gegen die 23-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, gegen den Halter ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der Roller wurde sichergestellt.
Rainer Bohmbach, Polizeisprecher der Stader Polizeiinspektion, nimmt den Fall zum Anlass für eine Warnung: „Wer bei seinem E-Scooter durch Tuning die Beschränkung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde umgeht, verliert damit die Allgemeine Betriebserlaubnis.“ Das Fahren eines getunten Scooters im öffentlichen Straßenverkehr stellt demnach eine Ordnungswidrigkeit dar, für die ein Bußgeld von 70 Euro droht. Gravierender ist jedoch der Versicherungsaspekt: Die Betriebserlaubnis ist an den Versicherungsschutz gebunden. Wer ohne Pflichtversicherung am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat, die mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Bohmbach betont auch das Sicherheitsrisiko durch rücksichtsloses Verhalten von E-Scooter-Fahrern auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen sowie durch die Nutzung mit mehreren Personen. Die Polizei werde verstärkte Kontrollen durchführen und das Verhalten entsprechend ahnden.
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