Zwei Verstöße gegen Tierschutzgesetz in Saalfeld-Rudolstadt aufgedeckt

(Symbolbild)

Die Polizei in Saalfeld-Rudolstadt hat am Wochenende zwei Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt. In beiden Fällen wurden Tiere unter unzumutbaren Bedingungen gehalten.

Am Samstagnachmittag ließen Besucher der Saalfelder Feengrotten ihren Hund bei den aktuell herrschenden Temperaturen im Auto zurück. Zeugen bemerkten das Tier und informierten die Polizei. Als die Beamten am Parkplatz eintrafen, war das betroffene Auto bereits weggefahren.

Den zweiten Fall meldete ein Mann am Montagmittag im Bereich des „Weberslochs“ in Lehesten. Dort entdeckte er mehrere Rinder, die auf engstem Raum untergebracht waren. Zusätzlich fand er weitere Rinder, die offenbar über einen längeren Zeitraum ohne Wasser in einem Anhänger eingesperrt waren. Die Polizei konnte die Tierhalter ermitteln und zeigte sie an.

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Tiere nicht in Fahrzeugen zurückgelassen werden dürfen – auch nicht im vermeintlichen Schatten oder mit leicht geöffneten Fenstern. Wer solche Fälle beobachtet, soll umgehend die Polizei informieren.

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