18-Jähriger feuert Schüsse aus Schreckschusswaffe in Lindhorst ab – Polizei warnt vor gefährlichem Leichtsinn

[Feuerwehreinsatz]

In der Nacht zum Montag hat ein 18-Jähriger aus Lindhorst mehrere Schüsse mit einer Schreckschusswaffe in die Luft abgegeben und damit einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst. Gegen 00:05 Uhr alarmierten Zeugen die Beamten, nachdem sie die Schüsse im Bereich eines Feldwegs in der Verlängerung des örtlichen Freibads gehört hatten. Die eingesetzten Polizisten trafen kurz darauf auf den jungen Mann.

Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der 18-Jährige die Schreckschusswaffe ohne die erforderliche Genehmigung mit sich führte. Ein Kleiner Waffenschein – die notwendige Erlaubnis zum öffentlichen Mitführen einer solchen Waffe – lag nicht vor. Die Polizei beschlagnahmte die Waffe sowie die dazugehörige Munition. Gegen den Heranwachsenden wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Die Polizei Nienburg/Schaumburg nutzt den Vorfall zu einem dringenden Appell an die Bevölkerung, insbesondere an junge Erwachsene. Zwar ist der Kauf und Besitz einer zugelassenen Schreckschusswaffe ab 18 Jahren erlaubt – das Führen in der Öffentlichkeit ist jedoch ausnahmslos an einen Kleinen Waffenschein gebunden. Das Schießen damit ohne behördliche Genehmigung ist grundsätzlich verboten.

Die Behörde warnt zudem vor der Verwechslungsgefahr: Schreckschusswaffen ähneln echten Schusswaffen oft täuschend ähnlich. Das Hantieren damit in der Öffentlichkeit löst regelmäßig erhebliche Ängste in der Bevölkerung aus und führt zu großen Polizeieinsätzen, die mit erheblichen Risiken verbunden sind.

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