Die Bundespolizei hat am 9. Juli 2026 in Kehl einen 22-jährigen Tunesier festgenommen. Der Mann war mit einem Fernzug von Straßburg eingereist und konnte sich nur mit einem Bild seines tunesischen Reisepasses ausweisen. Der Verdacht lautete auf versuchte unerlaubte Einreise.
Bei der Überprüfung seiner Personalien entdeckten die Beamten, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vorlag. Hinzu kam: Der Mann unterliegt einem Einreise- und Aufenthaltsverbot. Bei seiner Durchsuchung fanden die Polizisten außerdem eine geringe Menge Cannabiskraut.
Da der 22-Jährige die fällige Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine zehntägige Haftstrafe verbüßen. Gegen ihn wird ermittelt wegen versuchter unerlaubter Einreise trotz bestehendem Einreiseverbot sowie wegen Verstoßes gegen das Konsumkannabisgesetz.
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