43-Jähriger mit Haftbefehl am Grenzübergang Breitenau gestoppt

(Symbolbild)

Am Samstag, 28. Juni 2026, ist ein 43-jähriger Deutscher am Grenzübergang Breitenau bei einer Einreisekontrolle festgestellt worden. Bei der Überprüfung seines Personalausweises entdeckten Beamte der Bundespolizei, dass die Staatsanwaltschaft Berlin einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte.

Der Hintergrund: Das Amtsgericht Berlin Tiergarten hatte den Mann im September 2024 wegen eines Verstoßes gegen das Konsum-Cannabisgesetz zu einer 50-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Diese Strafe hätte er antreten müssen – es sei denn, er bezahlte eine Geldbuße.

Der 43-Jährige entschied sich für die Zahlung: Er beglich die geforderte Summe von 6.672,64 Euro direkt vor Ort. Damit war der Haftbefehl erledigt, und er konnte seine Reise fortsetzen.

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