83-Jähriger mit Sprühdose am Ulmer Münster erwischt

(Symbolbild)

Am Mittwoch gegen 14.30 Uhr hat ein 83-jähriger Mann mit grüner Farbe ein Zeichen auf den Steinboden vor dem Haupteingang des Ulmer Münsters gesprüht. Ein Zeuge beobachtete den Vorfall und verständigte eine Mitarbeiterin des Münsters.

Der Senior sprühte einen nach unten geöffneten Halbkreis mit aufgesetztem Kreuz unmittelbar vor das Gittertor zum Haupteingang. Die alarmierte Münster-Mitarbeiterin stellte den Mann noch mit der Sprühdose in der Hand fest und rief sofort die Polizei. Nach einer kurzen Diskussion und Vorlage seines Ausweises verließ der 83-Jährige die Örtlichkeit noch vor dem Eintreffen der Polizei.

Die Polizei hat nun Ermittlungen gegen den Senior wegen Sachbeschädigung aufgenommen. Ein Sachschaden lässt sich derzeit noch nicht beziffern.

Die Polizei weist darauf hin, dass Graffiti an Hauswänden, auf Straßenschildern oder Zugwaggons zumeist illegal sind, da sie ohne Einwilligung der Eigentümer angebracht werden. Sie haben damit strafrechtliche Konsequenzen und können beträchtliche finanzielle Folgen für die Sprayer haben. Illegale Graffiti gelten als Sachbeschädigung, bei der schnell ein Schaden von mehreren tausend Euro entstehen kann, für den der Verursacher aufkommen muss. Wird bei einer Gruppe von Sprayern nur ein Täter überführt, haftet dieser für den gesamten Schaden. Illegale Sprayer sind 30 Jahre lang schadenersatzpflichtig für die entstandenen Kosten.

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