Die Stadtverordnetenversammlung befasst sich mit fehlerhaften Berechnungen bei den Wasser- und Abwassergebühren in Potsdam. Laut Medienberichten vom 26. Juni 2026 sei der Stadtverwaltung bei etwa 2000 Haushalten mit Gartenzähler ein Kalkulationsfehler unterlaufen.
Der Stadtverordnete Schröder (Fraktion CDU) hat zu diesem Vorfall eine Kleine Anfrage eingereicht. Diese Form des Auskunftsersuchens (gemäß § 29 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung) ermöglicht Stadträten, die Verwaltung zu konkreten Sachverhalten schriftlich zu befragen.
Schröder möchte von der Oberbürgermeisterin wissen, welche Ursachen zu der fehlerhaften Berechnung geführt haben. Zudem fragt er, welche Maßnahmen künftig verhindern sollen, dass derartige Fehler erneut auftreten. Ein weiterer Punkt betrifft den Zeitrahmen: bis wann die betroffenen Haushalte einen korrigierten Gebührenbescheid erhalten.
Kleine Anfragen sind ein Kontrollmittel der Stadtverordneten, um die Verwaltungstätigkeit zu überwachen und Transparenz zu schaffen. Die Oberbürgermeisterin ist verpflichtet, die Anfrage schriftlich zu beantworten.
Jana Hoffmann, Lokalredaktion Brandenburg