Anschlag im Tiergarten: Polizei erlässt Allgemeinverfügung zum Gedenktag

(Symbolbild)

Berlin – Nach einem Anschlag im Großen Tiergarten erlässt die Polizei Berlin zum Gedenktag an die ermordeten Sinti und Roma eine Allgemeinverfügung. Am 2. August 2026 werden in einem großen Bereich rund um das Denkmal öffentliche Versammlungen untersagt.

Am Abend des 25. Juli 2026 gegen 22 Uhr wurden auf dem Ahornsteig im Großen Tiergarten mehrere Personen von einem weißen Pkw angefahren. Mehrere Menschen wurden dabei verletzt, einige sogar lebensgefährlich. Nach bisherigem Ermittlungsstand gibt es mindestens einen Tatverdächtigen. Die Polizei bittet um Hinweise, die bei der Aufklärung helfen – Zeugen können Fotos oder Videos über ein Online-Hinweisportal einreichen.

Der Gedenktag am 2. August erinnert an bis zu 500.000 Menschen, die zwischen 1933 und 1945 unter der Herrschaft des Nationalsozialismus in Deutschland und anderen europäischen Ländern verfolgt und ermordet wurden. Das Denkmal für die ermordeten Sinti und Roma Europas wurde nach etwa 20 Jahren Planung im Oktober 2012 eingeweiht.

Die Allgemeinverfügung gilt von 6 Uhr bis 23:59 Uhr am 2. August im Bezirk Berlin-Mitte, Ortsteil Tiergarten. Das betroffene Gebiet erstreckt sich vom Denkmal auf dem Simsonweg über den Bereich des Regierungsviertels zwischen Reichstagsgebäude und Pariser Platz: begrenzt südlich durch den Bremer Weg, westlich durch Yitzhak-Rabin-Straße, John-Foster-Dulles-Allee und Große Querallee, nördlich durch die Paul-Löbe-Allee und östlich durch Friedrich-Ebert-Platz und Ebertstraße.

In diesem Bereich sind öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel sowie sonstige Versammlungen und Veranstaltungen untersagt, die geeignet sind, die offiziellen Gedenkveranstaltungen, das stille Gedenken, den würdevollen Charakter des Gedenktages oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beeinträchtigen. Die Untersagung gilt für alle Personen, unabhängig davon, ob sie als Versammlungsteilnehmende oder aus anderem Anlass in dem Bereich anwesend sind. Ausgenommen sind diplomatische Delegationen und andere bevorrechtigte Personen.

Die Allgemeinverfügung, die Begründung und der Lageplan können bei der Polizei Berlin im Regionalabschnitt 27-28, Alt-Moabit 145, 10557 Berlin, eingesehen werden.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.

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