Arbeitsministerin Bas offen für fünfjährige Übergangsfrist bei „Rente mit 63“

via dts Nachrichtenagentur

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) signalisiert Bereitschaft für eine längere Übergangsfrist bei der geplanten Abschaffung der „Rente mit 63“. In einem Interview mit der Funke-Mediengruppe erklärte die SPD-Vorsitzende, es brauche „ausreichende Übergangsfristen und Vertrauensschutz, damit die Menschen ihre Lebensplanung anpassen können“. Als Orientierungswert nannte sie einen Zeitraum von etwa fünf Jahren, wie ihn auch Constanze Janda, die Vorsitzende der Rentenkommission, vorgeschlagen hat.

Hintergrund ist der Streit zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und mehreren CDU-Ministerpräsidenten über die Rentenreform. Merz besteht auf der Abschaffung der „Rente mit 63“, während sich Unions-geführte Bundesländer dagegen sperren. Bas kommentierte die innerparteilichen Differenzen mit den Worten: „Die Union müsse sich ’selbst sortieren‘.“ Sie verwies darauf, dass die SPD die „Rente mit 63“ ursprünglich eingeführt habe. Falls die Union sie behalten wolle, werde die SPD sich nicht dagegen stellen. Allerdings warnte Bas: „Wenn sie bleibt, dann kostet sie aber was – das muss allen klar sein.“

Die Arbeitsministerin mahnte zur Geschlossenheit bei der Umsetzung der Rentenreform. „Meine größere Sorge ist, dass wir am Ende gar keine Reform machen, wenn jetzt einzelne Vorschläge herausgegriffen und zerredet werden“, sagte sie. Ohne eine umfassende Reform würden die Rentenbeiträge steigen und das Rentenniveau sinken – mit negativen Folgen für alle Generationen.

Die Rentenkommission hatte insgesamt 33 Maßnahmen zur Sicherung der Rente für die Zukunft entwickelt. Den Großteil dieser Vorschläge will die Regierung noch im Herbst vorlegen. Dazu zählen die Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten und eine neue Berufsunfähigkeitsrente. Die geplante Stärkung der gesetzlichen Rente durch zusätzliche, gewinnbringend angelegte Beiträge soll voraussichtlich Anfang 2027 folgen.

Besonders wichtig sind nach Bas‘ Einschätzung die Regelungen für Menschen mit langen Erwerbsbiografien, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Sie sollen künftig weiterhin zwei Jahre früher ohne finanzielle Abschläge in Rente gehen können. Diesen Vorschlag der Rentenkommission hob Bas ausdrücklich hervor, da er ihrer Meinung nach in der bisherigen Debatte zu wenig Beachtung finde. Parallel sollen die Erwerbsminderungsrente weiter verbessert und Prävention sowie Rehabilitation gestärkt werden. Dies mache deutlich, dass Personen, die nicht mehr arbeiten können, auch weiterhin ohne Abschläge zwei Jahre früher ausscheiden können.

Autor: dts Nachrichtenagentur

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