Autobahnpolizei stoppt zwei Fahrer – einer ohne Führerschein und bewaffnet

(Symbolbild)

Die Autobahnpolizei Ahlhorn hat am Sonntag, 21. Juni 2026, innerhalb von zehn Minuten zwei Fahrzeuge auf der Autobahn 1 kontrolliert und dabei erhebliche Verstöße aufgedeckt. Beide Kontrollen führten zur Einleitung umfangreicher Ermittlungsverfahren.

Gegen 7:50 Uhr stoppten die Beamten zunächst einen Pkw auf einem Parkplatz zwischen der Anschlussstelle Wildeshausen-West und dem Dreieck Ahlhorner Heide. Der Wagen war auf der Richtungsfahrbahn Osnabrück unterwegs und sollte eigentlich wegen abgelaufener Hauptuntersuchung kontrolliert werden. Bei der Überprüfung stellte sich heraus: Der Fahrer war ein 17-Jähriger aus dem Landkreis Rotenburg – und er hatte überhaupt keine Fahrerlaubnis. Um sein Fahrzeug dennoch legal erscheinen zu lassen, hatte der Teenager den kurz zuvor erworbenen Pkw einfach mit falschen Kennzeichen versehen. Die Polizei leitete Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz ein. Die Weiterfahrt wurde dem 17-Jährigen und seinem 20-jährigen Beifahrer untersagt.

Etwa zehn Minuten später folgte die zweite Kontrolle. Beamtinnen stoppten einen Pkw, der ebenfalls auf der Autobahn 1 in Richtung Osnabrück fuhr, auf einem Autobahnparkplatz im Bereich der Gemeinde Bakum. Bei der Überprüfung des 32-jährigen Fahrers aus Hamburg kamen gleich mehrere schwerwiegende Verstöße ans Licht. Der Mann besaß keine gültige Fahrerlaubnis und zeigte körperliche Auffälligkeiten, die auf Drogenkonsum hinwiesen. Besonders brisant: Im Fahrzeug lag eine geladene, waffenscheinpflichtige Druckluftwaffe griffbereit. Die Beamtinnen stellten die Waffe sofort sicher und entstempelten die Fahrzeugkennzeichen, da die Zulassungsstelle das Fahrzeug entsiegelt hatte – der Pkw war nicht versichert.

Ein Drogenvortest deutete auf Beeinflussung durch THC und Kokain hin. Der 32-Jährige musste zur Polizeidienststelle fahren, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Die Schlüssel des Fahrzeugs wurden beschlagnahmt, um weitere Fahrten zu verhindern. Gegen ihn leitete die Polizei Straf- und Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs- und Waffengesetz, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Fahrens unter Drogeneinfluss ein.

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